Steuerrecht | Unternehmensbesteuerung | Steuerarten
Wer in Deutschland in die Selbstständigkeit startet und ein eigenes Unternehmen gründet, der kommt um das Thema "Steuern" nicht herum. Denn hierzulande müssen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen anteilige Summen ihrer Einnahmen abgeben. Selbstständige und Unternehmer sind dazu verpflichtet, Abgaben an Staat, Länder oder Gemeinden zu entrichten.
Die Steuern für Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
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Steuern auf den Ertrag: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer
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Steuern auf den Verbrauch: Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer
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Steuern auf die Substanz: Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es ist essenziell, dass sich Gründer bereits zu Beginn des Unternehmertums mit Steuern befassen, denn diese sind ein großer Teil der finanziellen Belastungen, die auf Selbstständige zukommen.
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Welche Steuern konkret für welches Unternehmen anfallen, hängt in der Regel stark vom Individualfall ab.
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Die Rechtsform ist dabei häufig der entscheidende Punkt.
Darüber hinaus ist beispielsweise auch entscheidend, ob Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden oder ob ein Einzelunternehmer eine Solo-Selbstständigkeit ausführt.
Damit frische Unternehmer von Beginn an auf der sicheren Seite sind und böse steuerliche Überraschungen vermeiden können, lohnt sich auch bei niedrigeren Einnahmen bereits früh ein kompetenter Steuerberater an der Seite. Steuern für Unternehmen sind schließlich ein äußerst komplexes Thema.
Gründer brauchen sich dabei auch keine Sorgen über zu hohe Kosten für die Beratung machen, die Gebühren können nämlich zu 100 Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.