Die Welt der Selbstständigkeit kann eine aufregende und lohnende Reise sein, ist aber häufig auch mit vielen Herausforderungen verbunden. Für Existenzgründer gibt es jedoch spezielle Regelungen, die es ihnen erleichtern, sich in der Geschäftswelt zurechtzufinden.
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Die Kleinunternehmerregelung ist eine besondere Regelung für Selbstständige und Kleinunternehmer.
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Es handelt sich hierbei um eine optionale Regelung, die es Personen mit Kleinunternehmer-Status ermöglicht, von der Pflicht zur Umsatzsteuer befreit zu sein.
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Somit muss keine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermittelt werden.
Bestimmungen zu den Steuerpflichten
Das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) unterscheidet bei der Besteuerung von Umsätzen aus entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Regelbesteuerung der Unternehmer und der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
- Die Regelbesteuerung erfolgt entweder nach vereinbarten Entgelten oder auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten.
Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die Unternehmer ihren Kunden ordnungsgemäß nach § 14 UStG in Rechnung stellen. Die Umsatzsteuerzahllast wird dem Finanzamt monatlich oder vierteljährlich mittels Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) angezeigt.
Alle Details zu Umsatzsteuer und Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie hier: