DAC7 – neue Meldepflichten für Plattformbetreiber in der EU

Die EU-Richtlinie DAC7 verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen zur Meldung von Nutzerdaten und Umsätzen. Sie soll Steuertransparenz fördern und Steuerhinterziehung bekämpfen. Betroffen sind Plattformen für Handel, Dienstleistungen und Vermietungen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG).

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DAC7 – auf einen Blick

Die 6 wichtigsten Fakten zu den Meldepflichten gem. Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Definition

DAC7 ist eine EU-weite Richtlinie zur Steuertransparenz, die Plattformbetreiber verpflichtet, Nutzerdaten an die Finanzbehörden zu melden.

Betrifft

Die Richtlinie betrifft Betreiber digitaler Plattformen wie Airbnb, eBay, Amazon oder Uber, die Vermietung, Verkauf oder Dienstleistungen vermitteln, sowie Nutzer solcher Plattform

Pflichten für Plattformbetreiber

  • Registrierungspflicht: Anmeldung bei der Finanzbehörde gemäß § 12 PStTG.

  • Meldepflicht: Jährliche Meldung der steuerrelevanten Daten gemäß § 13 PStTG.

  • Sorgfaltspflicht: Prüfung und Validierung der Daten gemäß §§ 16 bis 21 PStTG.

Pflichten für Nutzer

Einnahmen aus Plattformen müssen gemäß dem deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Auswirkungen

  • Betreiber: Zusätzliche Melde- und Sorgfaltspflichten sowie mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung gemäß §§ 25 und 26 PStTG.

  • Nutzer: Erhöhte Transparenz und verstärkte Kontrolle durch Finanzbehörden.

Bestimmungen

Die Umsetzung der Richtlinie EU 2021/514 (DAC7) ist in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) geregelt.

DAC7 (PStTG)

Die DAC7-Richtlinie verpflichtet Plattformbetreiber, steuerrelevante Nutzerdaten an die Finanzbehörden zu melden. In Deutschland regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) diese Pflichten für Plattformen wie Airbnb, eBay oder Amazon.
Ziel ist mehr Steuertransparenz und die korrekte Erfassung von Einkünften in der Einkommensteuer (ESt).

DAC7: Definition

Die DAC7-Richtlinie (Richtlinie EU 2021/514) ist eine EU-weite Regelung, die Plattformbetreiber verpflichtet, steuerrelevante Nutzerdaten an die Finanzbehörden zu melden, um Steuertransparenz zu fördern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

DAC steht für die Directive on Administrative Cooperation, eine EU-weite Richtlinie zur Steuertransparenz. Sie trat in Form der siebten Stufe DAC7 am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet digitale Plattformbetreiber, Einkünfte und Transaktionen ihrer Nutzer zu erfassen und gemäß Artikel 8ac DAC7-Richtlinie (2021/514) an die nationalen Steuerbehörden zu melden.

In Deutschland wird DAC7 durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Das Gesetz regelt die Pflichten der Plattformbetreiber, einschließlich der jährlichen Meldung von Nutzerdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

DAC7: EU-weite Regelung

Die DAC7-Richtlinie bildet den rechtlichen Rahmen für eine einheitliche Steuertransparenz in der EU. Plattformbetreiber sind verpflichtet, steuerrelevante Daten der Nutzer zu melden, unabhängig davon, in welchem EU-Land die Einkünfte erzielt wurden.

  • Die Umsetzung der Richtlinie wird in jedem EU-Mitgliedstaat durch nationale Gesetze geregelt.

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Umsetzung in Deutschland

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) setzt die Vorgaben von DAC7 in Deutschland um. Es verpflichtet Plattformbetreiber, steuerrelevante Informationen ihrer Nutzer zu erfassen und jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

Welche Plattformen sind von DAC7 und dem PStTG betroffen?

DAC7 und das PStTG gelten für digitale Plattformen, die als Vermittler für Tätigkeiten wie Vermietung, Verkauf oder Dienstleistungen agieren.

Die DAC7-Richtlinie und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) betreffen digitale Plattformen wie Websites, mobile Apps oder andere digitale Systeme, die Anbieter und Nutzer verbinden, um den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu ermöglichen.

Als Plattformen im Sinne von DAC7 und PStTG gelten gemäß § 5 PStTG Plattformen, die folgende folgenden Aktivitäten ermöglichen:

  • Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen

  • Erbringung persönlicher Dienstleistungen

  • Verkauf von Waren

  • Vermietung von Verkehrsmitteln

Zu den bekanntesten Beispielen zählen:

  • eBay und Amazon: Vermittlung beim Verkauf von Waren

  • Airbnb: Vermietung und Verpachtung von Immobilien

  • Uber: Erbringung persönlicher Dienstleistungen

  • Getaround: Vermietung von Verkehrsmitteln

  • Kleinanzeigen (ehem. eBay Kleinanzeigen): Plattform für den Verkauf und die Vermietung von Waren sowie Immobilien

Plattformen, die ausschließlich Zahlungsdienste anbieten oder als reine Kommunikationswerkzeuge fungieren, sind von den Regelungen ausgenommen.

Pflichten für Plattformbetreiber nach DAC7 und PStTG

Plattformbetreiber müssen sich gemäß DAC7 und dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) registrieren, steuerrelevante Daten ihrer Nutzer melden und Sorgfaltspflichten einhalten, um eine korrekte Datenerfassung und -weitergabe sicherzustellen.

Das PStTG verpflichtet Plattformbetreiber zu umfassenden Maßnahmen, um die Einhaltung der Meldepflichten zu gewährleisten.

Neben der Erfassung und Weiterleitung von Nutzerdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind Plattformbetreiber auch für die korrekte Identifikation und Überprüfung der gemeldeten Daten verantwortlich.

Registrierungspflicht:

Plattformbetreiber müssen sich gemäß § 12 PStTG und § 13 PStTG beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren, bevor sie die Meldepflichten erfüllen können. Die Registrierung umfasst:

Plattformbetreiber müssen Änderungen der Registrierungsdaten unverzüglich melden.

Meldepflicht:

Gemäß § 13 PStTG sind Plattformbetreiber verpflichtet, jährlich steuerrelevante Daten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Dazu gehören neben allen weiteren Daten gemäß § 14 PStTG:

  • Personenbezogene Daten: Name, Adresse und Steuernummer der Nutzer

  • Transaktionsdaten: Höhe der Einnahmen, Anzahl der Transaktionen und Art der erbrachten Leistungen

Sorgfaltspflicht:

Plattformbetreiber müssen gemäß §§ 16 bis 21 PStTG die gemeldeten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Zu den Maßnahmen gehören:

  • Identitätsprüfung der Nutzer

  • Validierung der angegebenen Steuernummern

  • Regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Datensätze

Wer muss welche Daten melden?

Plattformbetreiber müssen der EU-Richtlinie und nationalen Bestimmungen nach detaillierte Informationen über ihre Nutzer und deren Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.

Die Meldepflichten gemäß DAC7 und PStTG richten sich an Betreiber digitaler Plattformen, die den Abschluss von Verträgen oder Transaktionen zwischen Nutzern ermöglichen.

Die Meldung betrifft sowohl private als auch gewerbliche Anbieter, sofern sie Einkünfte über die Plattform erzielen.

  • Plattformbetreiber tragen dabei die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

  • Nutzer der Plattformen müssen sicherstellen, dass die von ihnen gemachten Angaben korrekt sind, da diese direkt in die steuerliche Erfassung einfließen.

Meldepflichtige Daten und Informationen laut PStTG:

Gemäß § 14 PStTG umfassen die meldepflichtigen Informationen:

Personenbezogene Daten:

  • Name, Adresse und Steuernummer des Nutzers

  • Geburtsdatum bei natürlichen Personen

Transaktionsdaten:

  • Höhe der Einnahmen, Anzahl der Transaktionen

  • Art der erbrachten Leistungen oder verkauften Waren

Zusätzliche Angaben:

  • Bankdaten (Kontobezeichnung), sofern dem Plattformbetreiber bekannt

  • Steuerlicher Wohnsitz des Nutzers

Auswirkungen auf Betreiber und Nutzer

Die Umsetzung von DAC7 und dem PStTG bringt zusätzliche administrative Pflichten für Plattformbetreiber und erfordert präzise steuerliche Deklarationen der Nutzer.

Die neuen Regelungen gemäß DAC7 und dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) betreffen sowohl Plattformbetreiber als auch deren Nutzer.

  • Plattformbetreiber müssen strenge Melde- und Sorgfaltspflichten erfüllen.

  • Nutzer müssen ihre Einkünfte korrekt deklarieren.

  • Die Einnahmen und Steuerbelange werden durch die Meldungen der Betreiber transparenter, wodurch Steuerhinterziehung erschwert wird.

Auswirkungen auf Plattformbetreiber:

Plattformbetreiber sind verpflichtet, Maßnahmen gemäß §§ 16 bis 21 PStTG (Sorgfaltspflichten) und § 24 PStTG (Meldung) umzusetzen. Insbesondere:

  • Übermittlung der Daten im vorgeschriebenen elektronischen Format: Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Systeme die Daten gemäß den Vorgaben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verarbeiten und übermitteln können (§ 24 Abs. 1 PStTG).

  • Prüfung und Validierung der erfassten Daten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

  • Fristgerechte Übermittlung der Daten an das BZSt gemäß § 13 Abs. 1 PStTG.

Unvollständige oder fehlerhafte Meldungen können Sanktionen gemäß den § 25 PStTG und § 26 PStTG nach sich ziehen.

Auswirkungen auf Nutzer:

Für Nutzer digitaler Plattformen bedeutet DAC7 mehr Transparenz gegenüber den Steuerbehörden.

  • Einkünfte aus Tätigkeiten wie Vermietung, Verkauf oder Dienstleistungen, etwa über Plattformen wie Airbnb oder Kleinanzeigen, müssen korrekt in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

  • Fehlende oder falsche Angaben können steuerliche Konsequenzen haben, da Plattformbetreiber die Einnahmen gemäß den Vorgaben von DAC7 und PStTG melden.

Änderungen bei Steuerpflichten

Durch DAC7 und das PStTG müssen Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt werden, vollständig in der Steuererklärung angegeben werden.

Die neuen Regelungen verpflichten Nutzer digitaler Plattformen dazu, ihre Einkünfte transparent gegenüber den Steuerbehörden offenzulegen. Dies betrifft insbesondere Einnahmen aus:

  • Vermietung von Immobilien

  • Verkauf von Waren

  • Erbringung persönlicher Dienstleistungen

  • Vermietung von Verkehrsmitteln

Gemäß den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG) müssen alle Einkünfte, die über Plattformen erzielt werden, in der Einkommensteuererklärung korrekt angegeben werden.

Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um regelmäßige oder gelegentliche Einnahmen handelt. Relevante Regelungen umfassen:

Plattformbetreiber melden die relevanten Daten gemäß § 15 PStTG nach vorgeschriebenem Datensatz elektronisch direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Fristen und Sanktionen bei Nichteinhaltung

DAC7 und das PStTG legen klare Fristen für die Meldung steuerrelevanter Daten fest. Verstöße können erhebliche Strafen nach sich ziehen.

Plattformbetreiber müssen die gesammelten Daten gemäß den Vorgaben des § 15 PStTG jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

Meldefristen für Plattformbetreiber: Die Meldung der Daten muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres erfolgen (§ 15 Abs. 1 PStTG).

Diese Frist gilt für alle steuerpflichtigen Transaktionen des Vorjahres. Plattformbetreiber sollten frühzeitig geeignete Systeme zur Datenerfassung und Organisation einrichten, um die fristgerechte Übermittlung sicherzustellen.

Sanktionen bei Versäumnissen oder Fehlern: Verstöße gegen die Meldepflichten können gemäß §§ 25 und 26 PStTG zu erheblichen Bußgeldern führen.

Die Sanktionen richten sich nach der Schwere des Verstoßes und umfassen:

  • Verwaltungsstrafen bei Meldeverzug

  • Zusätzliche Prüfungen durch die Finanzbehörden

  • Bei wiederholten Verstößen mögliche Beschränkungen des Plattformbetriebs

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Quellen