Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Damit Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden können, muss eine eindeutige betriebliche Veranlassung vorliegen.
Die Kosten müssen direkt mit dem Betrieb zusammenhängen oder subjektiv als dienlich empfunden werden, deswegen sind allgemeine Kosten zur privaten Lebensführung nicht als Betriebsausgaben abschreibbar.
Betriebsausgaben mindern den Gewinn des Unternehmens, senken dadurch die steuerliche Bemessungsgrundlage und gewährleisten eine steuerliche Ersparnis. Steuerrechtlich geregelt sind die Betriebsausgaben in § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG).