Doppelte Buchführung ⇒ Buchführungspflicht einfach erklärt

Die doppelte Buchführung ist eine Methode der Buchführung für Unternehmen, bei der jeder Prozess doppelt auf einem Konto und Gegenkonto verbucht wird. Sie ist auch als sogenannte Soll- und Haben-Buchung bekannt.

Doppelte Buchführung: auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Die doppelte Buchführung ist ein System zur Buchführung, bei dem jeder Geschäftsvorfall zweimal, also doppelt, erfasst werden.

  • Sie gibt eine äußerst komplexe Übersicht über alle Finanzen eines Unternehmens.

  • Ob ein Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, hängt ab von der Rechtsform, von der Eintragung im Handelsregister sowie von den erzielten Umsätzen und Gewinnen.

  • Die doppelte Buchführung kann auch freiwillig durchgeführt werden und durchaus Vorteile mit sich bringen.

  • Die doppelte Buchführung wird auch als doppelte Buchhaltung bezeichnet und ist in Sachen Gewinnermittlung das Gegenstück zur vereinfachten Buchführung mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), die bei bestimmten Unternehmen angewandt werden darf.

Was versteht man unter doppelter Buchführung?

Mit der doppelten Buchführung werden alle Geschäftsvorgänge eines Unternehmens in Zahlen systematisch aufgeführt und abgebildet, um somit das Ergebnis der unternehmerischen Handlungen feststellen zu können.

Während bei der einfachen Buchführung alle Einnahmen und Ausgaben einmalig erfasst und dokumentiert werden, ist dies bei der doppelten Buchführung zweimal der Fall:

  • Auf einem Konto wird die Geldbewegung dokumentiert.

  • Auf dem sogenannten Gegenkonto wird festgehalten, wofür ein Unternehmen Geld eingenommen oder ausgegeben hat.

Mithilfe der doppelten Buchhaltung kann die rechnerische Korrektheit aller erfassten Vorgänge eines Unternehmens sichergestellt werden.

Übrigens: Als Synonym für den Begriff "doppelte Buchführung" oder "doppelte Buchhaltung" wird auch häufig die Bezeichnung "Doppik" genutzt.

Das Wort "Doppik" ist ein Kunstwort für die doppelte Buchführung. Für die Abkürzung gibt es verschiedene Ansätze – der wohl gängigste Ansatz lautet wie folgt:

  • Doppelte Buchführung in Konten

Wer unterliegt der Buchführungspflicht?

Die Pflicht zur doppelten Buchführung gilt nicht für jedes Unternehmen und ist abhängig von Rechtsform sowie Höhe der erzielten Umsätze.

Welche Unternehmer in Deutschland zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, wird vom Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt:

  • Laut § 238 HGB müssen alle Kaufleute, die für ihre Tätigkeit einen gewerblichen Betrieb benötigen, doppelte Bücher führen.

Kriterien der Verpflichtung zur doppelten Buchführung

Um die Gruppierungen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, besser einschränken zu können, wird in drei ausschlaggebende Kriterien unterteilt:

  1. Die Rechtsform eines Unternehmens
    Die GmbH (sowie die GmbH & Co. KG), die KG, die OHG, die UG und die AG unterliegen allesamt der doppelten Buchführungspflicht.

  2. Die Eintragung im Handelsregister
    Jedes Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist, muss doppelte Bücher führen. Dazu zählen nicht nur die genannten Rechtsformen, sondern auch alle weiteren Selbstständigen und Gewerbetreibenden, die zu einer Eintragung verpflichtet sind.

  3. Umsatz und Gewinn
    Grundsätzlich sind gemäß § 241a HGB alle Unternehmen in Deutschland, deren Jahresumsatz 600.000 Euro oder Jahresgewinn 60.000 Euro übersteigt, zur doppelten Buchführung verpflichtet. Bei landwirtschaftlichen Betrieben gibt es eine Ausnahmereglung. Liegt der Jahresgewinn über der Grenze von 60.000 Euro, wird zudem auch der Wert der Nutzfläche betrachtet. Liegt dieser bei weniger als 25.000 Euro, sind Landwirte von der doppelten Buchführung befreit.

Darüber hinaus sind ebenfalls die folgenden Gruppierungen von der doppelten Buchhaltung ausgenommen:

  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibende (gewerblich tätige Selbständige, die aber nicht im Handelsregister eingetragen sein müssen)
  • Land- und Forstleute, die nicht über einen gewerblichen Betrieb verfügen
  • Kleinunternehmer, deren Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist
  • Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintragung sowie unter 600.000 Euro Jahresumsatz bzw. 60.000 Euro Jahresgewinn

Die Grundlagen zur Gewinnermittlung obliegen bei diesen Personengruppen dem Einkommensteuerrecht gemäß § 4 Abs. 3 EStG.

Freiwillige doppelte Buchführung

Die doppelte Buchführung ist für Unternehmer zwar deutlich aufwendiger als die einfache Form, sie bietet aber auch den Vorteil, dass tiefere Einblicke in die aktuelle Unternehmenslage möglich sind und hilft dabei, wichtige Entscheidungen für die Zukunft zu schließen.

Es kann also durchaus sinnvoll sein, die doppelte Buchführung auch freiwillig zu machen, sofern ein Unternehmer nicht dazu verpflichtet ist.

Die freiwillige doppelte Buchhaltung bringt vor allem Vorteile für folgende Gruppen:

  • Unternehmen, die sehr stark wachsen und voraussichtlich die Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten.

  • Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe und des stetig wachsenden Kundenstamms eine strukturierte Übersicht über ihre Zahlen haben möchten.

  • Unternehmen, die in Zukunft größere Ausgaben planen und gegebenenfalls auch auf fremdes Kapital angewiesen sind.

Bindungsfrist

Wichtig zu wissen: Wenn sich ein Unternehmer einmal zur doppelten Buchführung entschieden hat, dann muss er diese auch für mindestens drei Jahre lang verpflichtend machen. Dabei sollten auch die Mehrkosten für Verwaltung sowie Steuerberater in Betracht gezogen werden.

Wie funktioniert die doppelte Buchführung?

In der doppelten Buchführung bestehen alle Buchungssätze aus zwei Seiten:

  • Soll (linke Seite)
  • Haben (rechte Seite)

Dort werden immer jeweils alle Zu- und Abgänge, also die Zahlungszuflüsse und die Zahlungsabflüsse des entsprechenden Bereichs, festgehalten.

Bei den Bestandskonten auf der Aktivseite ist es für die Berechnung wichtig, dass alle Zuflüsse im Soll und alle Abflüsse im Haben gebucht werden.

Auf der Passivseite ist dies genau andersherum und der Kontostand vermindert sich im Soll und vermehrt sich im Haben.

In Deutschland gilt die Regel, dass immer von Soll an Haben gebucht wird:

  • Dabei wird der gleiche Betrag auf jeder Seite gebucht, um wie auch in der Bilanz beide Seiten gleich zu halten.

Vier Arten von Buchungen

Im Rahmen der Buchführung wird zwischen den folgenden vier Arten von verschiedenen Buchungssätzen unterschieden:

  1. Aktiv-Tausch: Tausch von zwei Aktiv-Posten, die Bilanz bleibt immer gleich.

  2. Passiv-Tausch: Tausch von zwei Passiv-Posten, die Bilanz bleibt immer gleich.

  3. Aktiv-Passiv-Mehrung: Beide Seiten der Bilanz erhöhen sich.

  4. Aktiv-Passiv-Minderung: Beide Seiten der Bilanz verringern sich.

Bilanz & Bilanzrechnung

Die Bilanz oder Bilanzrechnung bildet sozusagen die Grundlage der gesamten doppelten Buchführung für Unternehmen. Sie wird zum Anfang sowie zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt und stellt die finanzielle Lage für das entsprechende Jahr übersichtlich dar.

  • Bei der Bilanz werden sogenannte Bestandskonten verwendet.

  • Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) werden gegenübergestellt.

Auf der Aktivseite müssen alle Geschäftsvorgänge, welche die Ausgaben eines Unternehmens betreffen, aufgelistet werden. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für Materialien oder Produktionsgüter.

Auf der Passivseite werden hingegen alle Vorgänge bezüglich der Einnahmen und des Vermögens erfasst. Es geht also darum, woher ein Unternehmen seine Gelder bezieht. Das kann beispielsweise Eigenkapital oder auch ein Kredit sein.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

In der Theorie funktioniert die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ähnlich, wie auch die Bilanzrechnung. Der Unterschied: In der GuV werden keine Bestandskonten, sondern Aufwands- und Erlöskonten verwendet.

Dort werden die Erlöse und Aufwendungen gegenübergestellt. Wenn die Erlöse über den Aufwendungen liegen, dann macht ein Unternehmen Gewinn. Sind die Aufwendungen jedoch höher, handelt es sich um einen Verlust.

GuV: Weiterführende Informationen

Alle Details zur Gewinn- und Verlustrechnung als Hauptbestandteil des Jahresabschlusses und der Funktion zur Ermittlung des unternehmerischen Erfolgs finden Sie hier:

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Kontenrahmen

Bei Anwendung der doppelten Buchführung wird ein sogenanntes Kontensystem (auch Kontenrahmen genannt) genutzt, um alle Kosten einheitlich aufführen und auf dieser Basis einen schlüssigen Jahresabschluss erstellen zu können.

  • Der Kontenrahmen bezeichnet sozusagen das Grundgerüst für die Buchhaltung in einem Unternehmen.

  • Er dient zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Wichtig ist dabei, dass die Konten auch klar definiert sind, um im Rahmen der doppelten Buchführung vom einen Konto auf das andere buchen zu können. Damit sich Unternehmer nicht selbst einen eigenen Kontenrahmen überlegen müssen, gibt es bereits vordefinierte Standardkontenrahmen, kurz SKR.

Davon sind vor allem die folgenden beiden in Deutschland verbreitet:

  • SKR 03
  • SKR 04

Standardkontenrahmen: SKR 03

Der Kontenrahmen SKR 03 ist nach einem Prozessgliederungsprinzip unterteilt, entspricht den Geschäftsprozessen eines Unternehmens und orientiert sich am entsprechenden Geschäftsvorgang.

Gliederung des Kontenrahmens SKR 03

SKR 03 ist als Standardkontenrahmen grob untergliedert in die folgenden Kontenklassen:

  • Kontenklasse 0: Anlage- und Kapitalkonten
  • Kontenklasse 1: Finanz- und Privatkonten
  • Kontenklasse 2: Abgrenzungskonten
  • Kontenklasse 3: Wareneingangs- und Bestandskonten
  • Kontenklassen 4-6: Aufwandskonten
  • Kontenklasse 7: Bestände an Erzeugnisse
  • Kontenklasse 8: Erlöskonten
  • Kontenklasse 9: Vortrags-, Kapital-, Korrektur- und statistische Konten

Standardkontenrahmen: SKR 04

SKR 04 ist im Vergleich zu SKR 03 etwas weiter vom Geschäftsablauf entfernt, dafür aber näher an der Bilanz.

Gliederung des Kontenrahmens SKR 04

Dieser Standardkontenrahmen ist grob untergliedert in die folgenden Punkte:

  • Kontenklasse 0: Anlagevermögenskonten
  • Kontenklasse 1: Umlaufvermögenskonten
  • Kontenklasse 2: Eigenkapital- und Fremdkapitalkonten
  • Kontenklasse 3: Fremdkapitalkonten
  • Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge
  • Kontenklassen 5 und 6: Betriebliche Aufwendungen
  • Kontenklasse 7: Weitere Erträge und Aufwendungen
  • Kontenklasse 8: Zur freien Verfügung
  • Kontenklasse 9: Vortrags-, Kapital-, Korrektur- und statistische Konten

Kontenrahmen: Weiterführende Informationen

Alle Details zum Kontenrahmen und den Standardkontenrahmen (SKR) finden Sie hier:

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Vor- und Nachteile der doppelten Buchführung

Da die doppelte Buchführung nicht für jedes Unternehmen in Deutschland verpflichtend ist, ergibt es durchaus Sinn, sich mit den Vor- und Nachteilen zu beschäftigen.

So können Unternehmer anhand dessen abwägen, ob die aufwendigere doppelte Buchführung eventuell besser für ihre individuelle Situation ist, als die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).


Vorteile

Der wohl ausschlaggebendste Vorteil der doppelten Buchführung ist der komplexe und durchaus übersichtliche Einblick in alle Zahlen eines Unternehmens:

  • Aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Unternehmer lediglich ihre Gewinne und Verluste schließen, die doppelte Buchführung erlaubt dagegen deutlich umfassendere Auswertungen.

  • Zudem können auch Veränderungen über längere zeitliche Perioden besser nachvollzogen werden.

Die Ergebnisse aus der doppelten Buchführung sind besonders dann entscheidend, wenn essenzielle Entscheidungen in Bezug auf die Zukunft anstehen. Dabei kann es beispielsweise um neue Produkte oder die Rekrutierung neuer Mitarbeiter gehen.

Die doppelte Buchführung ist auch von Vorteil für Unternehmen, die einen Kredit beanspruchen möchten:

  • Durch die detaillierten Einblicke im Vergleich zur einfacheren EÜR können Banken die Kreditwürdigkeit viel besser einschätzen, wodurch die Chance auf einen Kredit stark ansteigt.

Die Vorteile der doppelten Buchführung zusammengefasst:

  • Detaillierte Auswertungen.

  • Essenziell für zukunftsorientierte Entscheidungen.

  • Erhöhte Chancen auf Kredite.

Nachteile

Da alle Geschäftsvorfälle bei der doppelten Buchführung zweimal gebucht und bestimmten Konten zugewiesen werden müssen, liegt der größte Nachteil klar auf der Hand:

  • Die doppelte Buchführung ist im Vergleich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung deutlich aufwendiger und verursacht gegebenenfalls Mehrkosten für steuerliche Beratungen.

Darüber hinaus müssen die Buchungen quartalsweise oder monatlich an das Finanzamt übermittelt werden. So wird dann die eingenommene Umsatzsteuer, wie auch bei der EÜR, berechnet und eingefordert:

  • Der entscheidende Unterschied bei der doppelten Buchführung liegt darin, dass die Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen auch vom Finanzamt eingefordert wird, wenn die Rechnung nur eingebucht, aber vom Kunden noch gar nicht beglichen wurde.

  • Unternehmen müssen somit gegebenenfalls in Vorkasse treten.

Die Nachteile der doppelten Buchführung zusammengefasst:

  • Aufwendige Methodik der Buchhaltung.

  • Unter Umständen höhere Kosten für Steuerberater.

  • Unternehmen müssen gegebenenfalls mit der Umsatzsteuer beim Finanzamt in Vorkasse treten.

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Fragen und Antworten

Unter der doppelten Buchführung versteht man ein kaufmännisches Buchführungssystem zur zweimaligen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Bei den Konten gibt es eine Unterteilung in Konto und Gegenkonto.

Laut Gesetzgeber sind in Deutschland alle Personen- und Kapitalgesellschaften zur doppelten Buchführung verpflichtet. Der Grund dafür ist, dass diese Rechtsformen im Handelsregister eingetragen sind. Darüber hinaus können auch selbstständige Unternehmer zur doppelten Buchführung verpflichtet sein, sofern sie ebenfalls als eingetragene Kaufleute im Handelsregister stehen.

Für alle anderen Unternehmen und Selbstständigen ist die doppelte Buchführung bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro und einer Gewinngrenze von 60.000 Euro freiwillig. Jedoch kann sich der Mehraufwand in der Buchhaltung je nach individueller Situation durchaus lohnen.

Quellen