Umsatz ⇒ Summe der Einnahmen aus Geschäftstätigkeit

Der Umsatz ist die Gesamtsumme der Erlöse, die ein Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erzielt. Er wird auch als Umsatzerlös bezeichnet und informiert ausschließlich über die Betriebseinnahmen, nicht aber über den Gewinn des Unternehmens.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Umsatz – auf einen Blick

Die 8 wichtigsten Fakten zum betrieblichen Umsatz
Definition

Umsatz bezeichnet die Summe der Gesamteinnahmen, die ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erzielt.

Bedeutung

Der Umsatz gilt als zentraler Indikator für die wirtschaftliche Leistung eines Unternehmens – unabhängig von Kosten oder Gewinn.

Unterscheidung

Neben Bruttoumsatz (inkl. Umsatzsteuer) und Nettoumsatz (exkl. Umsatzsteuer) unterscheidet das Steuerrecht auch zwischen steuerbaren Umsätzen gemäß § 1 UStG und steuerfreien Umsätzen gemäß § 4 UStG.

Umsatzarten

Man unterscheidet wertmäßigen Umsatz (in Euro) und mengenmäßigen Umsatz (verkaufte Stückzahl je Produkt oder Kunden).

Abgrenzung zum Gewinn

Umsatz berücksichtigt keine Ausgaben – der Gewinn ergibt sich erst durch Abzug aller Kosten und Steuern.

Buchhaltung

In der GuV wird der Jahresumsatz gemäß § 277 HGB als Umsatzerlös bilanziert – netto, systematisch erfasst und ohne Erlösschmälerungen.

Steuerliche Aspekte

Umsätze sind steuerlich relevant, wenn sie der Umsatzsteuer (USt) unterliegen – je nach Art und Ort der Geschäftstätigkeit (§ 1, § 4 UStG).

Rechtliche Aspekte

Wichtige Regelungen finden sich im HGB, im UStG, in den GoBD und weiteren steuerlichen Vorschriften – besonders bei Unternehmen mit hohem Wachstum oder internationalem Vertrieb.

Umsatz

Der Umsatz ist die Gesamtsumme der Einnahmen, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum erzielt. In der Buchhaltung wird er als Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) erfasst und bildet die Basis für die Besteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Laut Handelsgesetzbuch (HGB) wird der Umsatz als Umsatzerlös in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Jahresumsatzes ausgewiesen – meist berechnet aus Absatzmenge × Verkaufspreis.

Definition: Was versteht man unter Umsatz?

Umsatz ist die Gesamtheit der Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erzielt – unabhängig von Kosten, Aufwand oder Gewinn.

Der Begriff Umsatz bezeichnet die Summe aller Erlöse, die ein Unternehmen im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erwirtschaftet, einschließlich möglicher Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, sofern diese regelmäßig und im Rahmen des Unternehmens erfolgen.

Er wird häufig synonym mit Begriffen wie Umsatzerlös oder Erlös verwendet, unterscheidet sich jedoch klar vom Gewinn, da keine Kosten berücksichtigt werden.

Vereinfacht ausgedrückt: Umsatz = Absatzmenge × Verkaufspreis

Der Umsatz ist also eine wertmäßige Kennzahl, die angibt, wie viele Produkte oder Leistungen zu welchem Preis verkauft wurden – ohne Abzug von Ausgaben, Steuern oder anderen betrieblichen Aufwendungen.

Er dient als Grundlage für zahlreiche betriebswirtschaftliche Auswertungen und ist zugleich Basis für die Ermittlung der Umsatzsteuer im Steuerrecht (§ 1 UStG).

Neben dem wertmäßigen Umsatz (in Euro) kann auch der mengenmäßige Umsatz eine Rolle spielen – etwa zur Messung von Absatzvolumen (z. B. 5.000 verkaufte Einheiten).

Wichtige Unterscheidungen und Abgrenzungen beim Umsatz sind:

  • Brutto-Umsatz (inkl. Umsatzsteuer)

  • Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer)

  • Ertrag (umfasst auch Bestandsveränderungen, nicht nur Verkaufsleistungen)

  • Gewinn (Umsatz abzüglich aller Kosten)

Der Umsatz stellt somit eine zentrale betriebswirtschaftliche Kennzahl dar, ohne jedoch Aussagen über die Rentabilität oder den finanziellen Erfolg eines Unternehmens zu treffen.

Was zählt nicht zum Umsatz eines Unternehmens?

Zum Umsatz eines Unternehmens zählen nur entgeltliche Leistungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs.

Umsätze sind somit nur Einnahmen, die aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen generiert werden. Nicht zum Umsatz gehören insbesondere:

  • Privateinlagen oder Entnahmen

  • Zuschüsse, Subventionen oder Spenden, sofern sie nicht an eine Leistung gekoppelt sind

  • Verkaufserlöse aus dem Anlagevermögen (z. B. Maschinenverkäufe)

  • Erträge aus Beteiligungen oder Zinsen

  • Nicht steuerbare Einnahmen (z. B. echte Schadensersatzleistungen)

Diese Posten werden in der Buchführung zwar erfasst, gelten aber nicht als Teil des Umsatzes, sondern als sonstige Erträge oder neutrale Geschäftsvorfälle, die gesondert ausgewiesen werden.

Steuerrechtliche Unterscheidung: Steuerbare und steuerfreie Umsätze

Im deutschen Umsatzsteuerrecht wird zwischen steuerbaren und steuerfreien Umsätzen unterschieden. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob Umsatzsteuer anfällt oder nicht – und ob ein Vorsteuerabzug möglich ist.

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Umsatzsteuer ist das Umsatzsteuergesetz (UStG). Es unterscheidet zwischen:

  • steuerbaren Umsätzen, die grundsätzlich unter die Umsatzsteuerpflicht fallen,

  • und steuerfreien Umsätzen, bei denen das Gesetz eine Ausnahme vorsieht.

Ein steuerbarer Umsatz liegt vor, wenn ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt eine Lieferung oder sonstige Leistung im Rahmen seines Unternehmens ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Auch Einfuhren, innergemeinschaftliche Erwerbe und bestimmte unentgeltliche Wertabgaben zählen dazu.

Nicht jeder steuerbare Umsatz ist jedoch auch steuerpflichtig:
§ 4 UStG regelt eine Vielzahl von steuerfreien Umsätzen, etwa im Gesundheitswesen, Bildungsbereich oder bei bestimmten Finanz- und Versicherungsleistungen.

Wichtig für Unternehmen: Nur bei steuerpflichtigen Umsätzen kann Vorsteuer geltend gemacht werden. Bei unechten Steuerbefreiungen (z. B. für Kleinunternehmer oder Ärzte) entfällt dieser Anspruch.

Steuerbare Umsätze:

Steuerbare Umsätze umfassen alle Vorgänge, die nach § 1 UStG grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen – z. B. entgeltliche Lieferungen, Dienstleistungen im Inland, innergemeinschaftliche Erwerbe oder Einfuhren.

Mehr zum Thema: Steuerbare Umsätze nach § 1 UStG

Steuerfreie Umsätze:

Steuerfreie Umsätze sind in § 4 UStG geregelt. Dazu zählen u. a. Ausfuhrlieferungen, bestimmte Finanzdienstleistungen, ärztliche Leistungen oder Leistungen an Privatpersonen im Ausland.

Mehr zum Thema: Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG

Umsatz in der Buchhaltung und Bilanz

In der Buchhaltung ist der Umsatz eine zentrale Größe: Er erscheint in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Umsatzerlös und bildet die Grundlage für betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie die Umsatzrentabilität.

Der Umsatz spielt in der Finanzbuchhaltung eine Schlüsselrolle. Er wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als sogenannte Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB) ausgewiesen – unabhängig davon, ob eine Zahlung bereits erfolgt ist.

Grundlage ist der wirtschaftlich realisierte Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an Dritte innerhalb eines bestimmten Geschäftsjahres.

Zu den wichtigsten Merkmalen der Umsatzerlöse zählen:

  • netto ausgewiesen (ohne Umsatzsteuer)

  • abzüglich Erlösschmälerungen (z. B. Rabatte, Skonti, Rückgaben)

  • nur für typische Leistungen des Unternehmens (nicht z. B. Anlagenverkäufe)

In der Praxis wird der Umsatz häufig auf gesonderten Erlöskonten gebucht (z. B. „Umsatzerlöse 19 %“), wobei die Kontierung je nach Umsatzart erfolgt. Parallel dazu wird die Umsatzsteuer separat auf den entsprechenden Steuerkonten verbucht.

Auch im Rahmen der GoBD ist der Umsatz relevant: Die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Unterlagen muss jederzeit nachvollziehbar sein. Eine Verfahrensdokumentation ist dabei verpflichtend, wenn Umsätze digital erfasst und verarbeitet werden.

Im Jahresabschluss dient der Umsatz nicht nur als erste Position der GuV, sondern auch als Basis für zahlreiche betriebswirtschaftliche Kennzahlen – allen voran die Umsatzrentabilität (Gewinn im Verhältnis zum Umsatz) und das Umsatzwachstum im Zeitverlauf.

In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) von kleineren Unternehmen wird der Umsatz über die erfassten Betriebseinnahmen abgebildet – allerdings ohne gesonderte Gliederung nach HGB-Vorgaben.

Arten von Umsatz und Berechnung

Umsatz ist nicht gleich Umsatz: Es wird unterschieden zwischen Bruttoumsatz, Nettoumsatz, wertmäßigem und mengenmäßigem Umsatz – je nachdem, welche Größe oder Perspektive im Vordergrund steht.

In der betrieblichen Praxis und in der steuerlichen Bewertung begegnen uns unterschiedliche Umsatzarten, die teils synonyme, teils klar abgegrenzte Begriffe darstellen. Für ein korrektes Verständnis und eine eindeutige Berechnung ist es wichtig, diese zu unterscheiden:

  • Bruttoumsatz ist der Gesamtbetrag der Verkäufe inkl. Umsatzsteuer.

  • Nettoumsatz ist der Betrag ohne Umsatzsteuer – also der eigentliche Erlös.

  • Wertmäßiger Umsatz bezieht sich auf den in Geld gemessenen Umsatzwert.

  • Mengenmäßiger Umsatz bezeichnet die verkaufte Stückzahl oder Absatzmenge.

Die Berechnung des Umsatzes erfolgt in der Regel nach der folgenden Umsatzformel:

Umsatz = Absatzmenge × Verkaufspreis

Je nach Branche oder Systematik wird dabei zwischen Netto- und Bruttowerten sowie Stückzahl- oder Summenangaben unterschieden.

Wertmäßiger und mengenmäßiger Umsatz:

Gerade in der Auswertung von Geschäftsjahren, Verkaufszahlen oder Produktgruppen wird oft mit wertmäßigem Umsatz gearbeitet – etwa zur Analyse der umsatzstärksten Artikel, während der mengenmäßige Umsatz eher Aussagen über die Beliebtheit eines Produkts zulässt (z. B. verkaufte Einheiten).

Wertmäßiger Umsatz: Berechnung

Der wertmäßige Umsatz beschreibt den finanziellen Gesamtwert der verkauften Produkte oder Dienstleistungen. Er ergibt sich aus der multiplizierten Absatzmenge und dem jeweiligen Verkaufspreis nach der folgenden Formel:

Umsatz = Absatzmenge × Verkaufspreis

Diese Kennzahl ist besonders relevant für betriebswirtschaftliche Auswertungen, Preisstrategien und Umsatzanalysen.

Mengenmäßiger Umsatz: Berechnung

Der mengenmäßige Umsatz bezieht sich auf die verkaufte Stückzahl oder Menge eines Produkts – unabhängig vom Preis. Er zeigt also den reinen Absatzumfang an. Der mengenmäßige Umsatz ergibt sich aus der Menge des Absatzes:

Umsatz = Absatzmenge

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Fragen und Antworten

Umsatz ist der Wert aller Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erzielt – ohne Abzug von Kosten. Er bietet einen klaren Überblick über die wirtschaftliche Aktivität und wird häufig mit dem Beispiel „Absatzmenge × Verkaufspreis“ erklärt.

Zum Umsatz zählen alle Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen – also der Gesamtbetrag aller Erlöse im Rahmen der Geschäftstätigkeit. Nicht dazu gehören z. B. Zuschüsse, Zinsen oder private Einlagen.

Nein – nur solche Posten, die eine entgeltliche Lieferung oder Leistung im Sinne des UStG darstellen, zählen zum Umsatz. Andere Buchungsvorgänge, wie Anlagenverkäufe oder Abschreibungen, bleiben außen vor.

Der Umsatz zeigt, wie viel ein Unternehmen mit seinen Artikeln oder Dienstleistungen erwirtschaftet. Als zentrale Kennzahl signalisiert er das wirtschaftliche Wachstum und dient als Basis für weitere Analysen wie Rentabilität oder Marktanteil.

Quellen