Ein Firmenwagen ist der Traum vieler Arbeitnehmer. Er symbolisiert den Status und die Anerkennung im Unternehmen und hat auch eine repräsentative Funktion nach außen.
Mit einem Firmenwagen genießt man höhere Mobilität und Flexibilität im Berufsalltag, da dienstliche und private Zwecke gleichermaßen erfüllt werden können. Darüber hinaus dient ein Firmenwagen als attraktives Zusatzleistungsangebot des Arbeitgebers, was alles wiederum zur Mitarbeiterbindung beitragen kann.
Damit ein Fahrzeug aber als Firmenwagen gilt und steuerlich auch als ein solcher betrachtet werden kann, muss es dem jeweiligen steuerlichen Betriebsvermögen angehören:
-
Ein PKW kann diesem zugeordnet werden, wenn die betriebliche Nutzung zumindest 10 Prozent beträgt.
-
Liegt der betriebliche Nutzungsanteil des PKW bei über 50 Prozent, gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen.
Das bedeutet: sind mehr als 50 Prozent der Fahrten mit dem betreffenden PKW beruflich bzw. geschäftlich bedingt, ist der PKW dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Werden im Gegensatz dazu weniger als 10 Prozent der Fahrten beruflich bedingt unternommen, gilt der Wagen als Privatvermögen.
Außerdem gibt es bestimmte Pflichten und steuerliche Aspekte, die bei einem Firmenwagen zu beachten sind:
-
Der Arbeitnehmer muss in der Regel einen geldwerten Vorteil versteuern, der sich aus der privaten Nutzung des Fahrzeugs ergibt.
-
Hierbei kommen die Ein-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode zur Anwendung.
-
Darüber hinaus trägt der Arbeitgeber die Kosten für das Fahrzeug, einschließlich Wartung, Reparatur und Versicherung.
Um einen Firmenwagen optimal zu nutzen und gleichzeitig alle steuerlichen Aspekte im Blick zu behalten, ist eine sorgfältige Planung und Dokumentation erforderlich.