Die Vorsteuerabzugsberechtigung, ein zentraler Begriff im Umsatzsteuerrecht, bezeichnet das Recht von Unternehmen, die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (Vorsteuer) von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen.
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Gemäß § 15 Abs. 1 UStG können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer die ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.
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Dieses Prinzip ist entscheidend, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und gewährleistet, dass letztlich nur der Endverbraucher die Umsatzsteuer trägt.
In der Wertschöpfungskette wird die Umsatzsteuer von Stufe zu Stufe durchgereicht. Jedes Unternehmen innerhalb dieser Kette zahlt diese Steuer auf seine Einkäufe und erhebt sie auf seine Verkäufe.
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Durch den Vorsteuerabzug kann jedes Unternehmen die gezahlte Vorsteuer von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen.
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Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Steuerlast effektiv bis zum Endverbraucher weitergereicht wird, welcher nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.