Das Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert zwei primäre Besteuerungsarten: die Sollversteuerung und die Istversteuerung.
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Während die Sollversteuerung auf vereinbarten Entgelten basiert, orientiert sich die Istversteuerung an vereinnahmten Entgelten.
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Dieser Unterschied in der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten kann für Unternehmen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Die Sollversteuerung, der Normalfall im Umsatzsteuerrecht, verpflichtet Unternehmen zur Abführung der Umsatzsteuer, sobald eine Rechnung ausgestellt wird. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung bereits beglichen hat oder nicht.
Im Gegensatz dazu erlaubt die Istversteuerung Unternehmen, die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt weiterzuleiten, wenn sie tatsächlich eingenommen wurde.