Mehrwertsteuer in Deutschland ⇒ einfach erklärt

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) in Deutschland ist eine indirekte Steuer von 19 % auf die meisten Waren, wobei reduzierter Satz von 7 % für spezifische Produkte und Dienstleistungen existiert. Aus Unternehmenssicht ist es die Umsatzsteuer (USt).

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Mehrwertsteuer (MwSt) – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Mehrwertsteuer in Deutschland
Definition: Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird auf den Mehrwert, der in jeder Produktions- und Verkaufsphase eines Produkts oder einer Dienstleistung entsteht, angewendet. In Deutschland ist sie im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.
Funktion: Die Funktion der Mehrwertsteuer besteht darin, Einnahmen für den Staat zu generieren. Sie wird von Unternehmen beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Konsumenten zahlen die Mehrwertsteuer indirekt, da sie im Endpreis eines Produkts oder einer Dienstleistung enthalten ist.
Bestimmungen: Gemäß § 12 Abs. 1 UStG beträgt der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Deutschland 19 %. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und ermäßigte Steuersätze, die in den weiteren Paragraphen des UStG festgelegt sind, wie z. B. der ermäßigte Steuersatz von 7 % gemäß § 12 Abs. 2 UStG.
Mehrwertsteuer vs. Umsatzsteuer: Obwohl die Begriffe „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ in Deutschland oft synonym verwendet werden, beschreiben sie die Steuer aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Mehrwertsteuer bezieht sich auf den zusätzlichen Wert, der bei der Produktion und dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen entsteht, und den der Konsument zahlt. Die Umsatzsteuer hingegen beschreibt den Vorgang aus Sicht des Unternehmens oder Selbstständigen, der die Steuer beim Verkauf erhebt und an das Finanzamt abführt.

Grundlagen der Mehrwertsteuer Deutschland

Die Mehrwertsteuer in Deutschland wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist in den Preisen, die Konsumenten zahlen, bereits inkludiert.

Die Mehrwertsteuer (MwSt) und die Umsatzsteuer (USt) sind in Deutschland synonyme Begriffe. Während „Mehrwertsteuer“ im alltäglichen Sprachgebrauch häufiger verwendet wird, beschreibt die Umsatzsteuer den Vorgang aus Sicht des Unternehmers oder des Selbstständigen:

  • Er erhebt die Steuer beim Verkauf seiner Waren oder Dienstleistungen und führt sie 1:1 an das Finanzamt ab.

  • Der Unternehmer darf dann auch den Vorsteuerabzug beim Einkauf vom Finanzamt zurückfordern.

Gemäß § 12 Abs. 1 UStG beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 % der Bemessungsgrundlage.

  • Dieser Paragraf legt fest, dass bei den meisten in Deutschland verkauften Waren und Dienstleistungen ein Fünftel des Preises als Steuer an das Finanzamt geht.

  • Es gibt jedoch auch Ausnahmen und ermäßigte Steuersätze für bestimmte Produktkategorien.

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent

Dieser Steuersatz wird auf eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen angewendet, die täglich konsumiert oder in Anspruch genommen werden. Er stellt den Standardsteuersatz dar, der für die meisten Transaktionen gilt, sofern keine spezifischen Ausnahmen oder Ermäßigungen vorgesehen sind.

Zu den Kategorien mit Standard-Mehrwertsteuersatz gehören:

  • Elektronische Geräte wie Fernseher, Computer und Smartphones

  • Kleidung und Schuhe

  • Kosmetik- und Pflegeprodukte

  • Möbel und Haushaltswaren

  • Kraftfahrzeuge und Benzin

  • Gastronomische Dienstleistungen in Restaurants und Cafés

  • Sportveranstaltungen und -ausrüstung

  • Handwerksdienstleistungen wie Reparaturen oder Renovierungen

Dieser Steuersatz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, welche nicht unter die Kategorien der ermäßigten Steuersätze fallen.

Der Normalsteuersatz von 19 % trägt erheblich zum Steueraufkommen in Deutschland bei und ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuersystems.

Ermäßigte Steuersätze und ihre Anwendung

Gemäß dem § 12 UStG sind neben dem allgemeinen Steuersatz von 19 % auch ermäßigte Mehrwertsteuersätze vorgesehen.

  • Sie reflektieren die Absicht des deutschen Gesetzgebers, den Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und gleichzeitig den heimischen Wirtschaftssektoren, wie dem Tourismus, Unterstützung zu bieten.

Ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent: Lebensmittel, Medikamente, Bücher und mehr

Gemäß § 12 Abs. 2 UStG und der zugehörigen Anlage 2 fallen diverse Waren und Dienstleistungen unter den ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Dieser ermäßigte Steuersatz berücksichtigt die essenzielle Bedeutung bestimmter Produkte für den Alltag:

  • Lebensmittel: Grundnahrungsmittel sind zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert, um den täglichen Bedarf erschwinglich zu halten.

  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften: Als Informations- und Bildungsquellen sind diese Medien zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert, um den Zugang zu Wissen zu fördern.

  • Tierische Produkte: Dazu zählen Bienen, Assistenzhunde, Fleisch, Fische, Milchprodukte und Honig.

  • Pflanzliche Produkte: Hierunter fallen unter anderem Gemüse, Früchte, Gewürze sowie Getreide.

  • Lebensmittelzubereitungen: Dies umfasst Zuckerwaren, Kakaoprodukte, Getreidezubereitungen und diverse andere Lebensmittel.

  • Chemische Produkte: Hierzu gehören Ammoniumcarbonat, Essigsäure, Gelatine und diverse andere chemische Produkte.

  • Druckerzeugnisse: Neben Büchern und Zeitungen sind auch Noten und kartographische Erzeugnisse mit 7 % ermäßigt besteuert.

  • Sonstige Produkte: Dazu zählen Arzneimittel und Produkte der monatlichen Damenhygiene.

Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen:

Hierbei handelt es sich steuerlich um einen Sonderfall:

Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen stellt einen wesentlichen Bestandteil des Tourismussektors in Deutschland dar. Dieser Sektor ist für die deutsche Wirtschaft von großer Bedeutung, da er nicht nur Arbeitsplätze schafft, sondern auch erhebliche Einnahmen generiert.

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG wird ein ermäßigter Steuersatz von 7 % für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen vorgesehen.

Zu den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen gehören Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Beherbergung stehen und gegen Entgelt erbracht werden.

Dazu können zählen:

  • Einrichtungsgegestände, wie Fernsehgeräte, Zimmersafe oder Telefon.

  • Reinigungsdienste für das Zimmer oder die Wohnung.

  • Bereitstellung von Körperpflegeutensilien, Handtüchern und Bettwäsche.

  • Mitunterbringung von Tieren in dem Zimmer oder der Wohnung.

Neben den oben genannten Nebenleistungen, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, gibt es auch Nebenleistungen, die nicht in den ermäßigten Steuersatz fallen und daher mit dem regulären Steuersatz von 19 % besteuert werden. Diese Leistungen gelten nicht als in direktem Zusammenhang mit der eigentlichen Beherbergung und dem Aufenthalt in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen.

  • Verpflegungsleistungen und Getränkeversorgung aus der Minibar.

  • Nutzung von Schwimmbädern und Sportanlagen.

  • Transportdieste.

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Fragen und Antworten

Die Mehrwertsteuer (MwSt) in Deutschland ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie ist in den Preisen, die Konsumenten zahlen, bereits enthalten und betrifft sowohl Unternehmen und Selbstständige als auch Konsumenten direkt.

Die standardmäßige Mehrwertsteuer (MwSt) in Deutschland beträgt 19 % auf den Verkauf von vielen Waren und Dienstleistungen. Dieser Steuersatz ist in den meisten Preisen schon inklusive.

In Deutschland sind die Begriffe „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ synonym. Während „Mehrwertsteuer“ im alltäglichen Sprachgebrauch häufiger verwendet wird, beschreibt die Umsatzsteuer den Vorgang aus Sicht des Unternehmers oder Selbstständigen, der die Steuer beim Verkauf seiner Leistungen erhebt und an das Finanzamt abführt.

Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze in Deutschland reflektieren die Absicht des Gesetzgebers, den Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und gleichzeitig bestimmte Wirtschaftssektoren, wie den Tourismus, zu unterstützen.

In Österreich gibt es neben dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 20 % auch ermäßigte Steuersätze. Dieser ermäßigter Satz beträgt 7 %.
Der 7-Prozent-Satz gilt für bestimmte grundlegende Güter und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Medikamente und Bücher. 

Quellen