Je nach Art der vorliegenden Geschäftsfälle gibt es in der Rechnungslegung auch unterschiedliche Arten von Rechnungen, die vom Unternehmen auszustellen sind. Die gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben gelten für alle diese Rechnungsarten.
Rechnungsarten ⇒ Übersicht & Erklärung
Zum Inhalt dieses Artikels
Rechnungsarten - auf einen Blick
Wissen kompakt zusammengefasst
- In der Rechnungslegung gibt es acht unterschiedliche Rechnungsarten.
- Welche Art von Rechnung durch das Unternehmen auszustellen ist, bestimmen die Anforderungen an die jeweilige Rechnung.
- Die Anforderungen an die Rechnung orientieren sich dabei an Art und Umfang des vorliegenden Geschäftsfalls.
- Je nach Anlass ist vom Unternehmen die korrekte Rechnungsart auszustellen und wird entsprechend in der Buchhaltung erfasst.
- Die gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben gelten für alle Rechnungsarten.
Die 8 Rechnungsarten: Übersicht
Betriebswirtschaft | Buchhaltung | Rechnungsstellung
In Sachen unternehmerischer Rechnungslegung kommt es bei auszustellenden Rechnungen auch auf die Art und den Umfang des jeweils vorliegenden Geschäftsfalls an.
- Für die unterschiedlichen Anlässe gibt es in der Fakturierung des Unternehmens auch unterschiedliche Rechnungsarten, die jeweils in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen.
- Die gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben für die Rechnungsstellung gelten dabei für alle Rechnungsarten.
Die unterschiedlichen Rechnungen, die das Unternehmen je nach Anlass auszustellen hat, lassen sich in die im Folgenden beschriebenen sieben die Rechnungsarten unterscheiden:
1. Eingangsrechnung
Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale
Eine Eingangsrechnung ist jene Rechnung, die einem Unternehmen für eine beauftragte Leistung oder Lieferung vom Auftragnehmer ausgestellt wird:
-
In dieser Rechnung ist der vom Unternehmen für den entsprechenden Auftrag zu zahlende Preis ausgewiesen.
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Die Rechnung wird vom Leistungserbringer an den Leistungsempfänger ausgestellt.
-
Diese Rechnungsart geht also vom Auftragnehmer aus in das Unternehmen ein, daher auch die Bezeichnung Eingangsrechnung.
2. Ausgangsrechnung
Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale
Die Ausgangsrechnung ist jene Rechnung, die ein Unternehmen für erbrachte Leistung oder Lieferung an Kunden ausstellt:
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In dieser Rechnung ist der vom Kunden für den entsprechenden Auftrag an das Unternehmen zu zahlende Preis ausgewiesen.
-
Die Rechnung wird vom Leistungserbringer an den Leistungsempfänger ausgestellt.
-
Diese Rechnungsart geht also aus dem Unternehmen zur Kundschaft, daher auch die Bezeichnung Ausgangsrechnung.
3. Stornorechnung
Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale
Eine Stornorechnung oder auch Korrekturrechnung ist eine Korrektur von fehlerhaften Ausgangsrechnungen:
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Ist eine fehlerhafte Rechnung bereits an den Kunden ausgestellt, muss diese korrigiert werden.
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Das Finanzamt verlangt die Korrektur anhand bestimmter Vorgaben.
-
Eine Stornorechnung muss daher auch alle gesetzlichen Pflichtangaben der Rechnungslegung beinhalten.
Stornorechnung: Erfassung in der Buchhaltung
Die Stornobuchung ist im Prinzip der buchhalterische Löschvorgang einer anderen Buchung.
- Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit darf keine Buchung tatsächlich gelöscht werden.
- Daher wird die Stornobuchung verwendet.
- Sie ist im Prinzip eine Umkehrung der zu löschenden Buchung.
Alle Details zur Stornorechnung
Alles Wissenswerte zur Rechnungskorrektur mittels Stornorechnung und den dabei zu beachtenden Bestimmungen finden Sie direkt hier:
4. Gutschrift
Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale
Gutschriften sind in der Rechnungslegung jene Geschäftsfälle, bei denen dem Kunden kein Geld zurückgegeben, sondern ein Guthaben ausgewiesen wird:
- Dieses Guthaben kann dann bei späteren Rechnungen eingelöst werden.
5. Proformarechnung
Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale
Bei Proformarechnungen besteht keine Forderung:
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Daher ist mit dieser Rechnungsart auch keine Zahlungsaufforderung verbunden und es entsteht keine Verbindlichkeit anhand dieser Rechnung für einen Schuldner.
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Eine Proformarechnung wird im Regelfall als Beilage, z.B. zu einer Warenlieferung, für Informationszwecke erstellt.
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Damit wird dem Empfänger der Warenlieferung dargestellt, welchen Wert diese hat.
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In diesem Fall dient die Proformarechnung später auch als steuerlicher Zweck.
Weiterführende Informationen zur Proformarechnung und dabei zu beachtenden Bestimmungen finden Sie hier:
6. Abschlagsrechnung
Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale
Sowohl Eingangsrechnungen als auch Ausgangsrechnungen können eine sogenannte Abschlagsrechnung sein:
-
Eine Abschlagsrechnung wird dann erstellt, wenn mit einem Kunden oder dem jeweiligen Auftraggeber die Erfüllung eines Auftrags vereinbart wird, welcher in mehreren Schritten ausgeführt wird.
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Typischerweise ist das der Fall, wenn ein großes oder relativ langfristiges Projekt der Verrechnung zugrunde liegt.
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Immer wenn eine Teilleistung des Projekts oder Aufrags erfüllt wird, wird eine Abschlagsrechnung für diese Teilleistung erstellt.
Mit dieser Abschlagsrechnung wird der jeweils erfüllte Teil der gesamten Verrechnung „abgeschlagen“ und somit der betreffende Teilbetrag verrechnet.
- Abschlagsrechnungen müssen entsprechend der Formvorschriften und Pflichtangaben auch eindeutig gekennzeichnet sein.
- Ebenso muss das der Rechnungen zugrunde liegende Projekt angeführt und die Nummer der Abschlagsrechnung ausgewiesen sein (z.B. 1. Abschlagsrechnung für Projekt „X“), inklusive der bereits bezahlten Abschlagsrechnungen und deren Rechnungssummen.
7. Schlussrechnung
Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale
Ist ein Auftrag oder ein Projekt vollständig erfüllt, wird eine Schlussrechnung erstellt:
-
Diese Rechnung muss entsprechend als Schlussrechnung gekennzeichnet sein.
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Dabei muss die Schlussrechnung auch jede vorhergehend erstellte und bereits bezahlte Abschlagsrechnung zu enthalten.
8. Barverkäufe
Externes Rechnungswesen | Rechnungsarten | Merkmale
Eine im Alltag häufig vorkommende Rechnungsart sind die Belege und Quittungen bei Barverkäufen:
- Diese Rechnungsart wird immer dann ausgestellt, wenn eine sofortige Bezahlung einer erbrachten Leistung oder Lieferung erfolgt.
- Ein Barverkauf geschieht zumeist direkt im Zuge der Übergabe einer Ware oder direkt nach erbrachter Leistung.
- Da bei Barverkäufen häufig keine herkömmliche Rechnung ausgestellt wird, muss der ausgestellte Beleg alle nötigen Angaben enthalten, um buchhalterisch als Rechnung erfasst werden zu können und damit auch als steuerabzugsfähiger Buchungsbeleg zu gelten.
- Vorsicht ist bei handgeschriebenen Barzahlungsbelegen und Quittungen geboten, weil diese nötige oft Angaben nicht enthalten oder nicht korrekt ausgefüllt sind und damit der Anspruch auf den Vorsteuerabzug verloren geht.

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Fragen und Antworten
Gibt es verschiedene Rechnungsarten?
Ja - je nach Art und Umfang des betreffenden Geschäftsfalles gibt es auch unterschiedliche Arten von Rechnung, die das Unternehmen ausstellt. Im externen Rechnungswesen von Unternehmen kann zwischen acht Rechnungsarten unterschieden werden.
Wichtig ist dabei, dass die gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben für die Rechnungsstellung für alle Rechnungsarten gleichermaßen gelten und damit verpflichtend einzuhalten sind.
Welche Rechnungsarten gibt es?
In der Fakturierung und Rechnungsstellung von Unternehmen kann zwischen acht Rechnungsarten unterschieden werden.
Je nach Art und Umfang des betreffenden Geschäftsfalls wird dabei in der Buchhaltung eine der folgenden Rechnungsarten erstellt und ausgestellt:
- Eingangsrechnung
- Ausgangsrechnung
- Stornorechnung
- Gutschrift
- Proformarechnung
- Abschlagsrechnung
- Schlussrechnung
- Barzahlungsbeleg
Alle Rechnungsarten unterliegen den gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben!
Quellen
-
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV):
Gesetze im Internet - Bundesministerium der Justiz -
Gesamte Rechtsvorschrift für Umsatzsteuergesetz (UStG):
Gesetze im Internet - Bundesministerium der Justiz -
Pflichtangaben in Rechnungen:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin