Rabatt ⇒ Definition & Erklärung
Rabatte sind Preisnachlässe, die Hersteller, Händler oder Dienstleister gewähren, um verschiedene Kaufanreize für unterschiedliche Kundengruppen zu schaffen.
Zum Inhalt dieses Artikels
Rabatt - auf einen Blick
- Rabatte gibt es in verschiedenen Varianten.
- Am häufigsten werden diese durch die leistenden oder liefernden Unternehmen in Form von Funktions-, Mengen-, Zeit- oder Treuerabatten gewährt.
- Rabatte sind ein Instrument der Preisvariation, das von Unternehmen für bestimmte Zwecke und unter bestimmten Aspekten eingesetzt wird.
- Insbesondere dient das Instrument der Förderung der Kaufanreize auf mehreren Ebenen.
- Einen Rechtsanspruch auf Rabatte gibt es nicht.
Übersicht
Definition | Erklärung
Rabatte sind Preisnachlässe, die verschiedene Hersteller, Händler oder auch Dienstleister gewähren, um Kaufanreize für unterschiedliche Kundengruppen zu schaffen, sowie Kaufanreize generell zu steigern.
Rabatte finden sich im Einkaufszentrum genauso wie beim Gemüsehändler um die Ecke sowie online in unterschiedlichen Varianten:
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Häufig in Form von Coupons und saisonalen Rabatten wie beispielsweise "Winter Sale", "Black Friday", Holiday Sale", usw.
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Online in oft in Form von sogenannten Affiliate-Links, bei denen eine Provision an die Institution ergeht, über die Kundschaft zum schlussendlichen Anbieter gekommen ist.
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In Form des Skontos, im Zuge dessen der Kundschaft bei frühzeitigem Bezahlen des ein Nachlass im Ausmaß von üblicherweise 2 bis 3 % auf den Kaufpreis gewährt wird.
Warum gibt es Rabatte?
Preisnachlass | Zweck
Da durch Rabatte der Preis zugunsten des Kunden verändert wird, stellt die Rabattpolitik ein Mittel der Preisvariation dar, die unter anderem folgende Ziele verfolgt:
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Umsatz- bzw. Absatzausweitung durch Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses
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Erhöhung der Kundentreue
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Steuerung der zeitlichen Verteilung des Auftragseinganges
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Bewahrung des Images exklusiver und teurer Güter bei gleichzeitiger Möglichkeit, diese kostengünstig(er) anzubieten. Das heißt, man verzichtet auf einen Angebotspreis und gewährt anstelle dessen einen Rabatt
Zusammengefasst können durch Rabatte verschiedenste Kaufanreize für potenzielle Käufer auf unterschiedlichen Ebenen geschaffen werden.
Welche Rabatte gibt es?
Preisnachlass | Varianten
Im täglichen Geschäftsleben kommen verschiedene Rabattsysteme zur Anwendung, die jeweils unterschiedlichen Absichten folgen und daher verschiedene Zwecke erfüllen.
Die wichtigsten Rabattsysteme sind:
Funktionsrabatte
- Großhandelsrabatt
- Einzelhandelsrabatt
- Sonderaktionsrabatt
- Skonto
Mengenrabatte
- Umsatzrabatt
- Rabattmarken
- Abschlussrabatt
- Auftragsvolumenrabatt
Zeitrabatte
- Einführungsrabatt
- Vorausbestellungsrabatt
- Saisonrabatte
- Auslaufrabatte
Treuerabatte
- Rückvergütungen
Wie hoch dürfen Rabatte sein?
Bis 2001 waren Rabatte und deren maximal zulässige Höhe in Deutschland durch das Rabattgesetz (RabattG) und die Zugabe-Verordnung gesetzlich geregelt. Wettbewerbsrechtlich wurden dabei 3 % Preisnachlass als höchstzulässiges Limit gesetzlich verankert, darüber liegende Rabatte waren dementsprechend nicht zulässig und zu beanstanden.
Nachdem diese rechtlichen Einschränkungen 2001 aufgehoben wurden, gilt seither grundsätzlich für Rabatte und deren Höhe:
- Rabatte sind auch dann zulässig, wenn sie im Ausmaß von über 3 % auf den Kaufpreis gewährt werden.
- Unternehmen können dabei bestimmte Kundenkreise bevorzugen - ein klassischer Fall sind Besitzer von Kundenkarten - sowie verschiedene Rabattarten miteinander kombinieren.
Bestehende Einschränkung bei Rabatten
Aufrecht hingegen bleibt die Einschränkung, dass Werbung mit Rabatten dann unzulässig ist, wenn sie Kundenfang durch unlautere Werbung gemäß den Definitionen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt und damit diesen Tatbestand erfüllt.
Rabatte in der Buchhaltung
Preisnachlass | Buchführung im Unternehmen
In Sachen Preisnachlass in Form von Rabatten und Verbuchung in der unternehmerischen Buchführung ist zu beachten:
In der Buchhaltung wird zwischen zwei Varianten von Rabatten unterschieden:
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Sofort gewährte Rabatte: Bei sofort gewährten Rabatten wird einfach der verminderte Preis angesetzt.
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Nachträglich gewährte Rabatte: Bei nachträglichen Rabatten ist eine Sonderbuchung erforderlich.
Tipp:
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Quellen
- Vgl. Jean-Paul Thommen, Ann-Kristin Achleitner: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Umfassende Einführung aus managementorientierter Sicht [4. Auflage, September 2003]. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH. Wiesbaden, Deutschland. 2003. S. 242, ff. Heute: Springer Gabler Verlag, Springer-Verlag GmbH, Berlin. 9. Auflage, 2020. ISBN: 978-3-658-27245-6 (Hardcover) | 978-3-658-27246-3 (eBook). Copyright: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH].
- Bundesgesetzblatt online - Bundesgesetzblatt Teil I - 2001 - Nr. 37 vom 24.07.2001:
Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften