Anzahlung ⇒ einfach erklärt

Wird aufgrund eines abgeschlossenen Vertrags für eine Leistung oder Lieferung ein Teil des Kaufpreises vom Käufer bereits vor Erbringung der Leistung oder Lieferung der Ware bezahlt, dann spricht man von Anzahlung.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Anzahlung - auf einen Blick

Die 3 wichtigsten Fakten zur Anzahlung
Definition
  • Es kann zahlreiche Gründe geben, weshalb ein Unternehmen von seinem Kunden eine Anzahlung - auch Angeld, Haftgeld oder Draufgabe genannt - fordert
  • Ein zentraler Faktor in jedem Geschäft ist der Leistungsaustausch für ein Produkt oder eine Dienstleistung
Bestimmungen
  • Leistungsaustausch zweier Vertragspartner in Deutschland im Zug-um-Zug-Verfahren nach § 320 BGB vorgenommen
  • Beide Seitenerfüllen gleichzeitig ihre vertraglich zugesicherte Pflicht bzw. Leistung
  • Schließlich muss der Käufer den festgelegten Betrag vollständig leisten
  • Zum Beispiel: Ware gegen Geld
Abweichung
  • Wird ein schuldrechtlicher Kaufvertrag individuell ausgesetzt, besteht die Möglichkeit einer Draufgabe nach § 336 BGB
  • Das entspricht einer Anzahlung für eine Ware oder eine Dienstleistung

Anzahlung

Anzahlungen sind Vorauszahlungen, die vor der vollständigen Erbringung einer Leistung oder Lieferung geleistet werden.

Welche gesetzlichen Fallstricke sind zu berücksichtigen?

Fakturierung | Zahlungsmodalitäten | Anzahlung


Eine Anzahlung ist daher nur gesetzlich erlaubt, wenn sie mit dem Kunden individuell ausgehandelt wird. Standardvereinbarungen, beispielsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sind nicht zulässig, da diese einseitig sind und der Kunde damit jedes Druckmittel verlieren würde.

Die Anzahlung sollte außerdem immer schriftlich festgehalten werden, um die Vereinbarung im Falle eines Disputs nachweisen zu können. Allerdings gilt auch hier, dass die gewählte Formulierung nicht vorgefertigt klingen oder erscheinen darf, da diese von einem Gericht gekippt werden würde. Eine Standardformulierung in gedruckter Form ist daher nicht zu empfehlen.

Warum kommt es zu einer Anzahlung?

Zahlungsmodalitäten | Anzahlung | Faktoren


Anzahlungen kommen überall in der Geschäftswelt vor. Sowohl Freiberufler als auch KMUs nutzen die Vorauskasse vor allen Dingen aus zwei Gründen:


Vertrauensaufbau bei Neukunden

Grundsätzlich sorgen die Teilzahlungen für eine finanzielle Sicherheit. Bei Neukunden oder bestehenden Kunden, wo ein Vertrauensproblem besteht, kann so neues Vertrauens aufgebaut werden. Der Kunde gewinnt einen Lieferanten oder Dienstleister und umgekehrt.


Umfangreiches Projekt über langen Zeitraum

Unternehmen und vor allen Dingen solche im Dienstleistungssektor sind immer an Planungssicherheit interessiert. Erstreckt sich ein Auftrag oder Projekt also über einige Wochen oder sogar Monate, so kann auch hier eine Vorauskasse für Sicherheit sorgen. Der festgelegte Geldbetrag wird also aufgeteilt, um die Erfüllung des Vertrages zu garantieren.

Wie hoch darf die Anzahlung sein?

Anzahlung | Bestimmungen


Anzahlungen werden immer individuell festgelegt. Dementsprechend gibt es keine gesetzliche Vorschrift über ihre Höhe.

Zwischen dem Kunden und dem Verkäufer muss eine faire und schriftliche Einigung über die Verbindlichkeiten und damit bezüglich des Auszahlungsbetrages erfolgen.


Was sind übliche Werte in der Geschäftswelt?

Unabhängig von Unternehmensgröße und Branche sind 10 bis 30 % des Gesamtpreises für eine Anzahlung üblich. Freiberufler können bei Neukunden jedoch auch bis zu 50 % verlangen.

Höhere Anzahlungen von 80 oder 90 % sind aus rechtlichen Gründen nicht zu empfehlen:

  • Bei einer solchen Vereinbarung würde der Kunde sämtlichen Einfluss auf die Erfüllung der vertraglich zugesicherten Leistungen verlieren und könnte vor Gericht darauf plädieren.

Kann ein Käufer eine Anzahlung zurückfordern?

Anzahlung | Bestimmungen


Unabhängig davon, wie hoch der vereinbarte Anzahlungsbetrag ist, gehen die Kunden bei Anzahlungen immer ein Risiko ein.

Wird der gewährte Vorschuss im späteren Verlauf nicht von der Gesamtsumme abgezogen oder wird die vereinbarte Leistung nicht erfüllt, kann der Käufer eine Anzahlung gemäß § 337 BGB zurückfordern.

Anzahlungen in der Buchhaltung

Zahlungsmodalitäten | Buchhaltung


Damit bei der Buchhaltung alles stimmt, muss eine Anzahlung richtig ausgestellt und verbucht werden.

Eine Anzahlungsrechnung muss daher alle notwendigen Rechnungsposten enthalten. Dazu gehört unter anderem die Ausweisung der Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer muss bei der endgültigen Rechnung auch wieder aufgeführt werden, damit am Ende die Umsatzsteuer nicht doppelt abgeführt werden muss.


Welche Bilanzposten können verwendet werden?

Insofern eine Bilanzierungspflicht besteht (60.000 Euro Gewinn / 600.000 Euro Umsatz), gilt das ebenfalls für die Anzahlungen. Dabei wird grundsätzlich zwischen erhaltenen und geleisteten Anzahlungen unterschieden:

Erhaltene Anzahlungen

Erhaltene Anzahlungen sind grundsätzlich als „Verbindlichkeiten“ aufzuführen. Schließlich handelt es sich um eine Art Darlehen, welches nach § 266 HGB unter dem Passiva-Posten „erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ verbucht wird.

Allerdings ist auch eine Aktivierung möglich, indem die Anzahlungen den „unfertigen Erzeugnissen“ angerechnet werden. Gerade Unternehmen aus dem Baugewerbe können dadurch ihre Anzahlungsquote errechnen (Anzahlungsquote = (erhaltene Anzahlungen / teilfertige Arbeiten) x 100 %).

Gezahlte Anzahlungen

Gezahlte Anzahlungen fallen nicht unter die Verbindlichkeiten, sondern können in der Bilanz unter „Sachanlagen“ aufgeführt werden.

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Fragen und Antworten

Eine Anzahlung ist im Grunde ein Darlehen oder Vorschuss, das der Kunde einem Unternehmen gewährt. Nach Auslieferung der im Kaufvertrag festgelegten Leistungen und dem Eingang der Zahlung auf dem Konto muss der Anzahlungsbetrag von der Gesamtsumme abgezogen werden.

Dabei sind alle relevanten Rechnungsposten wie Umsatzsteuer sowie die spätere Bilanzierung unter Verbindlichkeiten zu beachten.

Der Kunde kann eine Anzahlung nur zurückfordern, wenn er vom Kaufvertrag zurücktritt. Dabei müssen selbstverständlich die AGBs sowie rechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Ist ein Rücktritt jedoch nicht mehr möglich, so darf die Anzahlung einbehalten werden.

Da die Anzahlung individuell zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt wird, kann auch über die Höhe frei entschieden werden.

Üblich sind jedoch Teilleistungen von 10 bis 30 % des Gesamtvolumens. Um sich rechtlich abzusichern, sollten keine höheren Verbindlichkeiten vereinbart werden.

Quellen