Während Selbstständige zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können Arbeitnehmer dabei selbst entscheiden. In der Regel ist bei ihnen die Steuer durch den monatlichen Lohnsteuerabzug bereits abgegolten.
- Die Abgabe einer Steuererklärung kann sich aber auch für Arbeitnehmer durchaus lohnen!
Für Selbstständige ist es wichtig, dass für die Einkommensteuererklärung alle entsprechenden Formulare vorliegen, um die Angaben dann auch richtig übertragen zu können. In der Regel übernimmt die Steuererklärung bei Selbstständigen ein Steuerberater.
Steuererklärung von Selbstständigen: Formulare
Welche Formulare ausgefüllt werden müssen, ist immer individuell abhängig von den erzielten Einnahmen sowie den Ausgaben eines Selbstständigen.
Zu den wichtigen Formularen der Einkommensteuererklärung zählen:
Fristen
Damit die Steuererklärung auch vom Finanzamt anerkannt wird, müssen die seit 2018 geltenden Fristen eingehalten werden:
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Selbst angefertigte Steuerklärungen müssen immer bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden.
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Bei Unterstützung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.
Zeitlich begrenzte Sonderfristen 2022 bis 2024
Für die kommenden Jahre 2022, 2023 und 2024 gelten jedoch bestimmte Sonderfristen:
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Selbst angefertigte Steuerklärungen müssen für 2022 am 02. Oktober 2023 beim Finanzamt vorliegen. Für 2023 gilt der 02. September 2024 als Stichtag. Ab 2024 gelten wieder die regulären Fristen (31. Juli des Folgejahres).
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Durch Vertretung in Steuerangelegenheiten beratene Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für 2022 bis zum 31. Juli 2024 beim Finanzamt abgeben. Für 2023 gilt dann der 02. Juni 2025 als Stichtag und für 2024 der 30. April 2026. Erst ab dem Steuerjahr 2025 gelten wieder die regulären Fristen (bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres).
Finanzamt: Einkommensteuerbescheid und Vorauszahlungen
Nachdem die Einkommensteuererklärung fristgerecht beim zuständigen Finanzamt abgegeben wurde, wird diese vorerst geprüft.
- Anschließend erhält die steuerpflichtige Person dann den sogenannten Einkommensteuerbescheid, welcher darüber informiert, ob eine Nachzahlung zu leisten oder eine Rückerstattung zu erwarten ist.
Gegen diesen Bescheid können Steuerzahler innerhalb eines Monats Einspruch erheben, sofern etwas nicht korrekt ist.
- Anhand des Einkommensteuerbescheides und der Summe der zu zahlenden Einkommensteuer werden dann die Einkommensteuervorauszahlungen für Selbstständige festgelegt.
Diese müssen vierteljährig, jeweils zum 10. März, Juni, September und Dezember gezahlt werden.