Erhaltungsaufwand ⇒ einfach erklärt

Der Erhaltungsaufwand teilt sich in Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand auf. Je nach Art darf der betreffende Aufwand entweder sofort im Jahr der Bezahlung steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden oder muss auf eine bestimmte Anzahl von Jahren gleichmäßig verteilt werden.

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Erhaltungsaufwand – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zum Erhaltungsaufwand
Definition

Kosten für die Wartung, Reparatur und Pflege von Vermögensgegenständen zur Werterhaltung

Unterteilung
Buchhaltung
Beispiele
  • Reinigung und Wartung von Maschinen
  • Reparatur von Gebäuden
  • Austausch von Verschleißteilen
  • Inspektionen von Fahrzeugen

Erhaltungsaufwand

Erhaltungsaufwand bezeichnet alle Aufwendungen, die dazu dienen, den ursprünglichen Zustand eines Gebäudes zu erhalten oder wiederherzustellen, ohne dessen Substanz oder Nutzungswert wesentlich zu verändern.

Erhaltungsaufwand: Definition

Der Erhaltungsaufwand bezeichnet die Kosten, die für die Erhaltung und Instandhaltung von Vermögensgegenständen anfallen, um deren Nutzungsfähigkeit und den Wert zu erhalten.

  • Diese Kosten dienen der Wartung, Reparatur und Pflege von Anlagegütern und sind notwendig, um den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten.

Im Gegensatz zu Investitionsausgaben zielt der Erhaltungsaufwand darauf ab, den aktuellen Zustand eines Vermögensgegenstandes zu bewahren, ohne seine Funktion oder Struktur wesentlich zu verändern.

Erhaltungsaufwand: Instandhaltung und Instandsetzung

Der Erhaltungsaufwand wird in Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand gegliedert.

Instandhaltungsaufwand

Der Instandhaltungsaufwand liegt vor, wenn nur unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden oder es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzwertes oder der Nutzungsdauer des Gebäudes kommt.

Typische Beispiele für Instandhaltungsaufwand sind:

  • Laufende Wartungsarbeiten
  • Sämtliche Reparaturen
  • Malerarbeiten des Stiegenhauses und der Wohnräume
  • Malerarbeiten an der Fassade ohne Erneuerung des Außenverputzes bzw. der Wärmedämmung
  • Erneuerung von Gebäudeteilen (z. B. Dach) infolge höherer Gewalt

Der Instandhaltungsaufwand kann jeweils direkt im Jahr der Bezahlung steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Instandsetzungsaufwand

In Deutschland versteht man unter Instandsetzungsaufwand den Aufwand, der nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, aber den Nutzungswert des Gebäudes erhöht oder die Nutzungsdauer verlängert, ohne die grundlegende Struktur des Gebäudes zu verändern.

  • Ein solcher Aufwand liegt vor, wenn wesentliche Teile des Gebäudes, wie z. B. Fenster, Türen oder das Dach, ausgetauscht oder modernisiert werden.

Eine wesentliche Erhöhung des Nutzwertes wird angenommen, wenn durch die Maßnahmen der Wohnwert erhöht wird, wie durch die Möglichkeit, höhere Mieteinnahmen zu erzielen oder den Verkaufswert des Gebäudes zu steigern.

Der Erhaltungsaufwand wird als Instandsetzungsaufwand betrachtet, wenn er den ursprünglichen Zustand wiederherstellt, ohne die Grundstruktur des Gebäudes wesentlich zu verändern.

  • Bei einer wesentlichen Verbesserung oder einer Verlängerung der Nutzungsdauer könnte der Aufwand als Herstellungsaufwand gelten und müsste dann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Instandsetzungsaufwendungen können grundsätzlich sofort als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie nicht als Herstellungskosten eingestuft werden. Für größere Instandhaltungsaufwendungen kann die steuerliche Verteilung auf mehrere Jahre beantragt werden.

  • Die Verteilung auf 15 Jahre gilt speziell für größere Erhaltungsaufwendungen bei Wohngebäuden. Für Nicht-Wohngebäude kann ebenfalls zwischen dem Sofortabzug und der Verteilung auf 15 Jahre gewählt werden.

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Fragen und Antworten

Unter Erhaltungsaufwand sind die Aufwendungen zu verstehen, mithilfe derer ein Vermögensgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten wird.

Beispiele für Erhaltungsaufwand sind die Reinigung und Wartung von Maschinen, die Reparatur von Gebäuden und die regelmäßige Inspektion von Fahrzeugen.

Der Erhaltungsaufwand wird entweder im Jahr der Bezahlung als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt oder über eine bestimmte Anzahl von Jahren gleichmäßig verteilt.

Quellen