In der Buchhaltung eines Unternehmens ist das Anlagenverzeichnis ein zentrales Instrument zur Erfassung und Verwaltung der langfristigen Vermögenswerte, auch als Anlagevermögen bezeichnet.
Dieses Verzeichnis listet alle Wirtschaftsgüter auf, die das Unternehmen über einen längeren Zeitraum nutzt und deren Anschaffungskosten im Laufe der Zeit durch Abschreibungen (AfA – Absetzung für Abnutzung) abgebaut werden.
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In Deutschland ist das Führen eines Anlagenverzeichnisses für Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, unerlässlich.
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Auch kleinere Betriebe, die eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) führen, müssen ein Anlagenverzeichnis pflegen, um ihre Vermögenswerte korrekt darzustellen.
Ein sorgfältig geführtes Anlagenverzeichnis liefert nicht nur einen Überblick über die vorhandenen Anlagegüter, sondern spielt auch eine wichtige Rolle bei der Ermittlung von Abschreibungen und der Berechnung des Buchwerts der Güter für die Steuererklärung.
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Es bildet somit eine wichtige Grundlage für die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Berechnung der steuerlichen Belastung.