Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ⇒ steuerliche Anmeldung einfach erklärt

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist das Dokument, das UnternehmenSelbstständige und Freiberufler beim Finanzamt einreichen müssen, um steuerlich erfasst zu werden und eine Steuernummer zu erhalten. Verspätete Abgaben oder falsche Angaben können zu Bußgeldern bis Verfahren wegen Steuerhinterziehung führen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf einen Blick

Die 6 wichtigsten Fakten zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Definition Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein Formular, das von Unternehmen und Selbstständigen sowie Freiberuflern zur steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt ausgefüllt werden muss. Er enthält alle notwendigen Angaben zur steuerlichen Erfassung, wie Rechtsform, Umsatzprognosen und steuerliche Wahlmöglichkeiten.
Funktion Die Hauptfunktion des Fragebogens ist es, das Unternehmen beim Finanzamt anzumelden und die Steuernummer zu erhalten. Zudem dient er zur Erfassung relevanter steuerlicher Informationen, wie z. B. der Wahl der Besteuerungsform oder der Entscheidung zur Umsatzsteuerpflicht oder Umsatzsteuerbefreiung im Zuge der Kleinunternehmerregelung.
Bestimmungen Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss gemäß § 138 AO innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit eingereicht werden. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder und Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen.
Elektronische Abgabe Der Fragebogen kann über das ELSTER-Portal online eingereicht werden. Benutzer können nach dem Einloggen bei ELSTER auf das Formular-Center zugreifen, wo verschiedene Formulare, wie der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, zur Verfügung stehen.
Abgabefristen Der Fragebogen ist spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit einzureichen. Die Frist gilt sowohl für Einzelunternehmer als auch für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften und Freiberufler sowie Vereine mit steuerlich relevanten Umsätzen.
Folgen bei verspäteter Abgabe Eine verspätete Abgabe kann zu Strafen, Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen und Verzögerungen bei der Erteilung der Steuernummer führen. In schwerwiegenden Fällen kann die Verspätung als Steuerhinterziehung geahndet werden.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Deutschland verpflichtend einzureichen, da dies den ersten Schritt bei der steuerlichen Anmeldung darstellt. Unterschiedliche Rechtsformen erfordern spezifische Fragebögen, die alle relevanten Informationen für das zuständige Finanzamt erfassen, wodurch dieses die Art der Besteuerung und die Höhe der Steuerlast für den Steuerpflichtigen bzw. das Unternehmen eruieren kann und die Steuernummer erteilt wird.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Definition

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein zentrales Dokument, das dem Finanzamt alle wesentlichen Informationen zur steuerlichen Erfassung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern sowie Vereinen, die steuerpflichtig sind, bereitstellt.

Dabei werden Daten wie die Rechtsform des Unternehmens, die Art der Tätigkeit und die Umsatzprognosen erfasst, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Pflichten korrekt erfasst und erfüllt werden.

Rechtsgrundlage für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Meldepflichten nach § 138 Abgabenordnung (AO) verpflichtend einzureichen.

Wer muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist von allen natürlichen und juristischen Personen auszufüllen, die in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ein Unternehmen gründen. Hierzu zählen insbesondere:

Der Fragebogen wird zudem benötigt bei der Eröffnung von Betriebsstätten, der Aufnahme einer Nebentätigkeit oder der Änderung der Rechtsform eines Unternehmens.

Rechtsgrundlage für die steuerliche Meldepflicht:

Gemäß § 138 AO gilt die steuerliche Meldepflicht bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Gründung eines Gewerbes und daher für alle, die einen gewerblichen Betrieb eröffnen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.

  • Jeder, der einen gewerblichen Betrieb eröffnet, ist verpflichtet, eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gemeinde zu erstatten.

Diese Verpflichtung betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen.

Welche Informationen werden im Fragebogen abgefragt?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erfasst alle wesentlichen Angaben, die das Finanzamt benötigt, um die steuerlichen Pflichten des Unternehmens zu bestimmen. Folgende Informationen sind erforderlich:

  • Persönliche Daten: Dazu zählen Name, Geburtsdatum, Anschrift des Unternehmers oder der Gesellschafter.

  • Unternehmensform: Angabe der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, GmbH, GbR).

  • Art der Tätigkeit: Eine genaue Beschreibung der unternehmerischen Tätigkeit, Branche und Betriebsart.

  • Voraussichtliche Umsätze: Schätzung der zu erwartenden Umsätze im ersten Geschäftsjahr.

  • Bankverbindung: Angaben zur Kontoverbindung für Steuererstattungen und -zahlungen.

  • Angaben zur Kleinunternehmerregelung: Falls die Umsätze unter der Umsatzgrenze des § 19 UStG liegen, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.

  • Besteuerungsform: Wahl zwischen Ist- und Sollversteuerung gemäß § 18 UStG.

  • Angaben zur Umsatzsteuerpflicht: Angabe, ob das Unternehmen zur Umsatzsteuer (USt) verpflichtet ist.

Weitere Angaben können spezifisch je nach Unternehmensform und Tätigkeit erforderlich sein, z. B. zur Anzahl der Beschäftigten oder zu besonderen steuerlichen Regelungen.

Rechtsgrundlagen für die Erfassung der steuerlichen Informationen:

Wie füllt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus?

Das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erfordert genaue Angaben, da das Finanzamt auf Basis dieser Informationen die steuerliche Behandlung des Unternehmens bestimmt.

  • Es ist wichtig, die richtige Version des Fragebogens zu wählen, um sicherzustellen, dass die speziellen Anforderungen der jeweiligen Unternehmensform erfüllt werden.

Der Fragebogen ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, in denen Angaben zu folgenden Bereichen gemacht werden müssen:

  1. Persönliche Angaben: Hier werden Name, Geburtsdatum und Anschrift des Unternehmensgründers oder der Gesellschafter abgefragt.

  2. Unternehmensform: Der Unternehmensgründer muss angeben, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) oder eine Personengesellschaft (z. B. GbR) handelt.

  3. Art der Tätigkeit: In diesem Abschnitt ist eine detaillierte Beschreibung der unternehmerischen Tätigkeit erforderlich, einschließlich der Branche, in der das Unternehmen tätig ist.

  4. Angaben zur Umsatzsteuer: Es muss entschieden werden, ob das Unternehmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch genommen werden soll. Bei Wahl der Kleinunternehmerregelung entfällt die Verpflichtung zur Umsatzsteuer, solange die Umsatzgrenze von 22.000 EUR nicht überschritten wird.

  5. Wahl der Besteuerungsform: Der Fragebogen ermöglicht die Entscheidung zwischen der Istversteuerung und der Sollversteuerung. Bei der Istversteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde die Zahlung geleistet hat, während bei der Sollversteuerung die Umsatzsteuer bereits bei Rechnungsstellung abgeführt werden muss.

  6. Schätzung der Einkünfte und Umsätze: Unternehmer müssen eine Umsatz- und Gewinnprognose für das erste Geschäftsjahr abgeben. Dies ist wichtig, um die voraussichtliche Steuerbelastung zu ermitteln.

  7. Bankverbindung: Für die Steuerzahlungen und Erstattungen muss die Bankverbindung des Unternehmens angegeben werden.

Weitere Eventualitäten beim Ausfüllen:

Vereine und Genossenschaften: Müssen ebenfalls zusätzliche Angaben zur Gemeinnützigkeit oder zur Art der Genossenschaft machen.

Kapitalgesellschaften: Geben zusätzliche Informationen zur Satzung, zum Stammkapital und den Gesellschaftern an.

Der Fragebogen ist grundsätzlich online über ELSTER einzureichen. Das erspart außerdem Zeit und ermöglicht eine direkte Übermittlung an das Finanzamt.

Worauf ist beim Ausfüllen des Fragebogens besonders zu achten?

Beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um Fehler zu vermeiden und unnötige Rückfragen des Finanzamts zu verhindern:

Vollständigkeit der Angaben: Alle erforderlichen Felder sollten ausgefüllt werden, insbesondere die zur Unternehmensform, der Umsatzprognose und den persönlichen Daten. Unvollständige Angaben können zu Verzögerungen bei der Erteilung der Steuernummer führen.

Korrekte Umsatzprognosen: Die Schätzung des voraussichtlichen Umsatzes sollte realistisch sein. Übermäßig hohe oder niedrige Angaben können zu Problemen bei der Festsetzung der Vorauszahlungen führen.

Wahl der Besteuerungsform: Besonders wichtig ist die richtige Wahl zwischen der Ist- und Sollversteuerung. Diese Entscheidung kann Auswirkungen auf die Liquidität haben, da die Umsatzsteuer bei der Sollversteuerung bereits bei Rechnungsstellung fällig wird.

Kleinunternehmerregelung: Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss sicherstellen, dass die Umsatzgrenze von 22.000 EUR nicht überschritten wird, um von den Vorteilen dieser Regelung profitieren zu können.

Wichtige steuerliche Aspekte im Fragebogen

Beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung müssen mehrere steuerliche Entscheidungen getroffen werden, die sich langfristig auf die steuerliche Behandlung des Unternehmens auswirken. Zu den wichtigsten steuerlichen Aspekten gehören:

Kleinunternehmerregelung: Wenn der erwartete Umsatz unter 22.000 EUR liegt, kann die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch genommen werden. Dadurch entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuerabführung, allerdings kann in diesem Fall auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Besteuerungsform: Unternehmen müssen entscheiden, ob sie die Istversteuerung oder die Sollversteuerung wählen. Die Istversteuerung ermöglicht es, die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang abzuführen, während die Sollversteuerung die Steuer schon bei Rechnungsstellung fällig werden lässt. Diese Entscheidung wirkt sich unmittelbar auf die Liquidität des Unternehmens aus.

Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Der Fragebogen erfasst die voraussichtlichen Einkünfte des Unternehmens, auf deren Grundlage die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer (ESt) berechnet werden. Für Gewerbetreibende wird auch die Verpflichtung zur Gewerbesteuer (GewSt) relevant, insbesondere wenn der jährliche Gewerbeertrag über 24.500 EUR liegt.

Umsatzprognosen und Vorauszahlungen: Die Schätzung der Umsätze ist wichtig für die Festsetzung der monatlichen oder vierteljährlichen Vorauszahlungen. Eine zu niedrige Schätzung kann zu Nachzahlungen führen, während eine zu hohe Schätzung die Liquidität belasten kann.

Vorsteuerabzug: Unternehmen, die zur Umsatzsteuerpflicht optieren, müssen Angaben zur Höhe der zu erwartenden Vorsteuern machen. Diese Vorsteuerbeträge können für betriebliche Ausgaben geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Rechnungen den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen.

Sonderregelungen: Für bestimmte Branchen oder Unternehmensformen gelten spezifische steuerliche Regelungen, z. B. für landwirtschaftliche Betriebe, die Pauschalierungen nutzen können, oder für Künstler und Autoren, die spezielle Umsatzsteuervorschriften haben.

Steuerliche Stolpersteine bei der Einreichung des Fragebogens:

Beim Ausfüllen des Fragebogens gibt es einige häufige Fehlerquellen:

Falsche Umsatzprognose: Eine zu niedrige oder zu hohe Schätzung der Umsätze kann zu Liquiditätsengpässen oder hohen Nachzahlungen führen.

Unklare Tätigkeitsbeschreibung: Wenn die unternehmerische Tätigkeit ungenau beschrieben wird, kann es zu falschen Zuordnungen der Steuerpflichten kommen, z. B. bei der Umsatzsteuer.

Falsche Wahl der Besteuerungsform: Die Wahl der falschen Besteuerungsform (Ist- oder Sollversteuerung) kann Auswirkungen auf die finanzielle Planung und Liquidität haben.

Fehlende Berücksichtigung von Vorsteuerabzügen: Wenn betriebliche Aufwendungen nicht korrekt erfasst werden, können wichtige Vorsteuerabzüge verloren gehen.

Elektronische Übermittlung des Fragebogens an das Finanzamt

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann einfach und effizient elektronisch über das Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung) eingereicht werden.

Dies ist die grundsätzlich die vom BMF vorgeschriebene Methode, da sie nicht nur den Bearbeitungsprozess beschleunigt, sondern auch den papierlosen und rechtssicheren Austausch von Informationen zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt ermöglicht.

Schritte zur elektronischen Einreichung:

  1. Registrierung bei ELSTER: Um den Fragebogen elektronisch einreichen zu können, muss zunächst ein Benutzerkonto bei ELSTER angelegt werden. Dazu sind persönliche Daten, eine E-Mail-Adresse und die Auswahl eines sicheren Passworts erforderlich.

  2. Fragebogen ausfüllen: Nach erfolgreicher Registrierung kann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online aufgerufen und ausgefüllt werden. Alle relevanten Angaben wie persönliche Daten, Unternehmensform und steuerliche Angaben müssen eingetragen werden.

  3. Digitale Signatur und Versand: Nach dem Ausfüllen wird der Fragebogen mit einer digitalen Signatur versehen und elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Rechtsgrundlagen:

Fristen für die Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit oder der Gründung eines Unternehmens eingereicht werden.

  • Dies gilt sowohl für Einzelunternehmer als auch für Gesellschaften.

Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wird oder eine Gewerbeanmeldung erfolgt. Eine verspätete Abgabe kann steuerliche Nachteile mit sich bringen.

Sonderregelungen und Ausnahmen:

Gründungsphase: Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH, kann die Frist in bestimmten Fällen verlängert werden, insbesondere wenn sich die Eintragung ins Handelsregister verzögert.

Nebentätigkeiten: Personen, die eine selbstständige Nebentätigkeit aufnehmen, müssen diese ebenfalls innerhalb eines Monats melden. Dies gilt unabhängig von der Höhe der erwarteten Einnahmen.

Nichtgewerbliche Tätigkeiten: Bei der Aufnahme von freiberuflichen Tätigkeiten gelten die gleichen Fristen, jedoch können besondere Regelungen für Freiberufler greifen, wie z. B. die Anzeigepflicht nur bei steuerlich relevanten Umsätzen.

Nur geringe steuerliche Auswirkung der Tätigkeit: Gemäß § 138 Abs. 1c kann das BMF mit den obersten Finanzbehörden der Länder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Anzeige einer Erwerbstätigkeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt bestimmen, wenn die anzuzeigende Tätigkeit keine oder nur geringfügige steuerliche Auswirkung hat.

Rechtsgrundlagen für Einreichfristen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung:

Folgen bei verspäteter Abgabe des Fragebogens

Die fristgerechte Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ist entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wird der Fragebogen nicht innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit eingereicht, können folgende Konsequenzen drohen:

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: Wenn das Finanzamt keine genauen Informationen erhält, kann es die Umsätze und Gewinne schätzen. Dies kann zu höheren Vorauszahlungen führen, als tatsächlich notwendig wären.

Bußgelder: Eine verspätete Einreichung kann mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Dauer der Verspätung und dem Grad des Verschuldens.

Steuerliche Nachteile: Ohne eine rechtzeitige Einreichung des Fragebogens kann es zu Verzögerungen bei der Erteilung der Steuernummer kommen, was wiederum die Ausstellung von Rechnungen und den Vorsteuerabzug behindert.

Steuerhinterziehung: In besonders schweren Fällen, wenn die Verspätung mit der Absicht der Steuerhinterziehung erfolgt, drohen Geldstrafen oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafen gemäß § 370 AO.

Rechtsgrundlagen der Folgen fehlerhafter oder verspäteter Abgaben:

Anmeldung des Unternehmens

Die Anmeldung des Unternehmens erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Fragebogen enthält alle notwendigen Angaben zur Person des Existenzgründers sowie zu den steuerlichen Aspekten des Unternehmens.

  • Dazu gehören Informationen über den Umfang der erwarteten Umsätze und Erträge, die Rechtsform des Unternehmens und andere steuerliche Belange.

  • Die Anmeldung des Unternehmens ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung, da sie die Grundlage für die steuerliche Erfassung und die Zuteilung einer Steuernummer bildet.

  • Ohne diese Anmeldung kann das Unternehmen keine Rechnungen ausstellen oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Daher ist es wichtig, den Fragebogen sorgfältig und vollständig auszufüllen und rechtzeitig beim Finanzamt einzureichen.

Besonderheiten bei der Gründung eines Einzelunternehmens

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens gibt es spezifische Anforderungen und Besonderheiten, die bei der steuerlichen Anmeldung zu beachten sind:

  • Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung enthält spezielle Abschnitte für Einzelunternehmen, in denen Angaben zur Gewinnermittlung und zur Umsatzsteuer gemacht werden müssen.

  • Einzelunternehmer müssen beispielsweise angeben, ob sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten und wie sie ihre Gewinne ermitteln.

  • Diese Informationen sind entscheidend für die Festlegung der steuerlichen Pflichten und die Berechnung der Vorauszahlungen.

Durch die korrekte und vollständige Erfassung dieser Daten wird sichergestellt, dass das Einzelunternehmen seinen steuerlichen Pflichten nachkommt und keine unnötigen Verzögerungen oder Probleme entstehen.

Steuerliche Pflichten des Unternehmens

Ein Unternehmen hat verschiedene steuerliche Pflichten, die sich aus der Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ergeben:

  • Dazu gehört die regelmäßige Abgabe von Umsatzsteuererklärungen sowie die Festsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dient als Grundlage für die steuerliche Anmeldung und die Erfassung dieser Verpflichtungen.

  • Zudem müssen sie eine Schätzung ihrer voraussichtlichen Umsätze und Gewinne abgeben, um die Höhe der Vorauszahlungen zu bestimmen.

Durch die korrekte und vollständige Angabe dieser Daten im Fragebogen wird sichergestellt, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Pflichten nachkommt und keine unnötigen Probleme entstehen.

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