Beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung müssen mehrere steuerliche Entscheidungen getroffen werden, die sich langfristig auf die steuerliche Behandlung des Unternehmens auswirken. Zu den wichtigsten steuerlichen Aspekten gehören:
Kleinunternehmerregelung: Wenn der erwartete Umsatz unter 22.000 EUR liegt, kann die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch genommen werden. Dadurch entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuerabführung, allerdings kann in diesem Fall auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
Besteuerungsform: Unternehmen müssen entscheiden, ob sie die Istversteuerung oder die Sollversteuerung wählen. Die Istversteuerung ermöglicht es, die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang abzuführen, während die Sollversteuerung die Steuer schon bei Rechnungsstellung fällig werden lässt. Diese Entscheidung wirkt sich unmittelbar auf die Liquidität des Unternehmens aus.
Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Der Fragebogen erfasst die voraussichtlichen Einkünfte des Unternehmens, auf deren Grundlage die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer (ESt) berechnet werden. Für Gewerbetreibende wird auch die Verpflichtung zur Gewerbesteuer (GewSt) relevant, insbesondere wenn der jährliche Gewerbeertrag über 24.500 EUR liegt.
Umsatzprognosen und Vorauszahlungen: Die Schätzung der Umsätze ist wichtig für die Festsetzung der monatlichen oder vierteljährlichen Vorauszahlungen. Eine zu niedrige Schätzung kann zu Nachzahlungen führen, während eine zu hohe Schätzung die Liquidität belasten kann.
Vorsteuerabzug: Unternehmen, die zur Umsatzsteuerpflicht optieren, müssen Angaben zur Höhe der zu erwartenden Vorsteuern machen. Diese Vorsteuerbeträge können für betriebliche Ausgaben geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Rechnungen den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen.
Sonderregelungen: Für bestimmte Branchen oder Unternehmensformen gelten spezifische steuerliche Regelungen, z. B. für landwirtschaftliche Betriebe, die Pauschalierungen nutzen können, oder für Künstler und Autoren, die spezielle Umsatzsteuervorschriften haben.