Bei Einkäufen im EU-Ausland (nicht bei Leistungen!) ist grundlegend darauf zu achten, dass der Lieferant eine innergemeinschaftliche Lieferung mit den dafür notwendigen Informationen und ohne (ausländischen) Umsatzsteuer durchführt. Details hierzu unter Reverse Charge und ig Lieferungen.
Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich und Sie erhalten eine Rechnung mit ausländischer Umsatzsteuer, besteht in den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, die ausländische Umsatzsteuer zurückzufordern. Dafür müssen die Belege summiert und die Mindestgrenze pro Land gehalten werden.