§ 34a Abs. 2 EStG definiert als nicht entnommenen Gewinn eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils den nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelten Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres. Für die Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne hat der Steuerpflichtige das Wahlrecht der begünstigten Besteuerung.
Eingliederungszuschuss. Er kann gezahlt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht über die Kenntnisse verfügt, die für die Stelle nötig sind. Es ist auf Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers also davon auszugehen, dass die Einarbeitung länger dauern wird als üblich. Förderungshöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Lesen Sie mehr in unserem Merkblatt zum Eingliederungszuschuss. Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss online an die zuständige Agentur für Arbeit senden.
Außerdem können wir die Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten erstatten. So geben Sie Menschen mit Behinderungen die Chance, sich in Ihrem Unternehmen zu beweisen.
Zudem können Sie einen Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung beantragen. Diesen gibt es, wenn eine Aus- oder Weiterbildung ohne die Förderung nicht möglich ist. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber-Service beraten.
Gut zu wissen: Sie suchen nach Akademikerinnen und Akademikern, um Ihre offenen Stellen zu besetzen? Dann unterstützt Sie der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Die Beratungsfachkräfte klären gerne alle Ihre Fragen, auch in Bezug auf Fördermöglichkeiten.
Welche Unterstützung gibt es für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen?
Sie können einen Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes beantragen. Dazu zählen zum Beispiel Umbauten im Betrieb. Der Technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit hilft Ihnen, die passenden Arbeitsmittel und Hilfen auszuwählen.
Kontaktieren Sie unseren Arbeitgeber-Service - wir leiten alles weitere in die Wege:
0800 4 555520 (gebührenfrei)
Oder über das Kontaktformular:
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