Buchhaltung für alle Branchen
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Grundlegend gibt es 2 Möglichkeiten die je nach ausgestellter Rechnung (Ausgabe) und dem Betrag anzuwenden ist:
Im Zweifel klären Sie die Details zum Geschäftsfall bitte mit Ihrem Steuerberater oder Buchhalter.
Durchlaufposten regeln wann eine Weiterverrechnung erfolgt ohne in die eigene Buchhaltung aufgenommen zu werden:
Eingabe einer Ausgabe in FreeFinance mit der Belegart "7999 Durchlaufposten Ausgaben (in Kombination mit 4999 - keine ESt/USt)": diese Belegart wird weder in der Einkommensteuer noch in der Umsatzsteuer einberechnet, dh: es ist auch keine Umsatzsteuer (0%) in der Ausgabe zu verwenden. Verwenden Sie den Bruttobetrag.
Eingabe einer Einnahme in FreeFinance mit der Belegart "4999 Durchlaufposten Einnahmen (in Kombination mit 7999 - keine ESt/USt)" (Oder Erstellung einer Rechnungszeile in der Rechnungslegung): auch diese Belegart ist mit 0% Umsatzsteuer zu verwenden und wird auch in der Einkommensteuer nicht berücksichtigt. Verwenden Sie auch hier den Bruttobetrag.
Trifft eine der Kriterien zu ist die Rechnung als "normale" Ausgabe und als Einnahmenzeile - jeweils mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer (Bei der Ausgabe) oder Ihrer gesetzlichen Umsatzsteuer bei der Einnahme (oder Rechnungszeile) zu erfassen. Somit ist der Beleg kein Durchlaufposten.
Hinweis: Der Ausgabenbeleg ist bei Ihnen aufzubewahren, um den Geschäftsfall zu dokumentieren. An Ihren Kunden sollte maximal eine Kopie ergehen.