Dieses Modell wurde geschaffen, um kleinen Betrieben, Existenzgründern und Kleingewerbetreibenden eine bürokratische Erleichterung zu bieten.
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Anders als bei der Regelbesteuerung müssen keine laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden.
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Allerdings steht Kleinunternehmern auch kein Vorsteuerabzug zu – gerade bei geplanten Investitionen kann das zum Nachteil werden.
Seit 2025 gelten höhere Grenzwerte: Im Vorjahr darf der Gesamtumsatz 25.000 Euro nicht überstiegen haben, im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht übersteigen.
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Wird dies überschritten, greift automatisch die Regelbesteuerung.
Ebenso seit 2025 neu ist, dass Unternehmer aus anderen EU-Staaten die Kleinunternehmerregelung in Deutschland bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen in Anspruch nehmen können:
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Für Unternehmer aus anderen EU-Staaten gelten nach § 19 Abs. 4 UStG eigene Regeln mit einer einheitlichen Umsatzgrenze von 100.000 Euro im gesamten Gemeinschaftsgebiet und einer
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Verpflichtende Kleinunternehmer-Identifikationsnummer des Ansässigkeitsstaats des Unternehmers.