In Deutschland existiert keine genaue (rechtliche) Abgrenzung des Begriffs „Freelancer“. Umgangssprachlich werden Freelancer häufig als Freiberufler bzw. Freie Dienstnehmer bezeichnet, was zu Verwirrungen führen kann:
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Die Bezeichnung als „Freelancer“ sagt in erster Linie etwas über die Gestaltung der Zusammenarbeit bzw. über die Tätigkeit(en) aus.
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Jedoch sagt der Begriff „Freelancer“ nichts über die Rechtsformen in Deutschland oder die steuerlichen Aspekte aus.