In Deutschland ist jedes buchführungspflichtige Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte geschäftsrelevante Unterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg aufzubewahren:
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Diese sogenannte Aufbewahrungspflicht betrifft u. a. Bücher, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Verträge und sonstige steuerlich relevante Dokumente.
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Die Fristen betragen je nach Dokumentenart 6, 8 oder 10 Jahre – beginnend jeweils mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt oder verwendet wurde.
Die Aufbewahrungsfristen dienen dabei mehreren Zwecken:
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Sicherstellung einer vollständigen und nachvollziehbaren Buchführung
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Belegfunktion gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen
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Schutz vor Manipulation und willkürlicher Löschung geschäftlicher Informationen
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Grundlage für die Nachvollziehbarkeit von Einnahmen, Ausgaben, Gewinnen und steuerlichen Sachverhalten
Die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen ist keine bloße Formalität, sondern eine grundlegende Voraussetzung für eine rechtskonforme Unternehmensführung.
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Verstöße können steuerliche Nachteile, Schätzungen oder auch Bußgelder nach sich ziehen – insbesondere, wenn bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt relevante Belege fehlen oder unlesbar sind.
Sowohl analoge (Papier-)Dokumente als auch Unterlagen in elektronischer Form sind von der Aufbewahrungspflicht umfasst.
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Bei der digitalen Aufbewahrung gelten zusätzliche Anforderungen, wie sie etwa in den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) geregelt sind.