Im deutschen Recht ist er gemäß § 611 BGB und § 611a BGB ein Dienstvertrag bzw. Arbeitsvertrag, bei dem sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet.
Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden – mit Ausnahme befristeter Arbeitsverhältnisse, für die zur Dokumentation der Fristen und Laufzeiten die Schriftform des vorgeschrieben ist. Aus Beweisgründen ist generell die schriftliche Form ist in vielen Fällen zu bevorzugen.
Die wichtigsten Elemente eines Arbeitsvertrages umfassen:
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Arbeitsort: Der Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Die genaue Festlegung des Arbeitsorts kann im Arbeitsvertrag wichtig sein, insbesondere bei wechselnden Arbeitsorten.
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Arbeitszeit: Die festgelegten Stunden, die der Arbeitnehmer wöchentlich oder monatlich arbeitet. Hierfür gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).
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Arbeitsentgelt: Die Vergütung, die der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit erhält. Diese ist gemäß § 612 BGB grundsätzlich frei verhandelbar, wobei der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten ist.
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Kündigungsfrist: Die Frist, innerhalb derer der Vertrag gekündigt werden kann, gemäß den Regelungen des § 622 BGB für die ordentliche Kündigung.
Im Arbeitsvertrag können auch spezifische Regelungen zu Urlaub, Krankheit und anderen arbeitsrechtlichen Aspekten getroffen werden. Darüber hinaus enthält er oft Bestimmungen zu Zusatzleistungen, wie beispielsweise Boni oder betriebliche Altersvorsorge.
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Die genaue Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ist in der Praxis von Bedeutung, um sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den Interessen der Vertragsparteien gerecht zu werden.