Die Zusammenfassende Meldung ist grundsätzlich von allen Unternehmern, egal ob Einnahmenüberschussrechner oder Bilanzierer, an das Finanzamt abzugeben. Sie beinhaltet:
- alle Einnahmen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen aus der Einnahmenüberschussrechnung
- alle Rechnungen aus ig Lieferungen oder Leistungen aus der Faktura (nicht aber Lieferscheine oder Angebote)
Als Datum ist immer das Rechnungsdatum relevant (nicht wie bei EÜ-Rechnern normalerweise: das Datum der Zahlung!)
Die Vorberechnung für eine Periode kann beliebig oft durchgeführt werden. Nachdem die Meldung beim Finanzamt eingebracht wurde, sollte dies über die Funktionalität Daten an das Finanzamt übermitteln vermerkt werden. Dadurch wird diese Meldung entsprechend gekennzeichnet.
Korrekturen zu bereits durchgeführten Meldungen müssen direkt in ELSTER durchgeführt werden. Siehe Details unter Zusammenfassende Meldungen Storno Check