Diese Auswertung zeigt eine Übersicht über alle bereits durchgeführten Zusammenfassenden Meldungen. Zusammenfassende Meldungen müssen nur dann an das Finanzamt übetragen werden, wenn es im gewählten Zeitraum auch tatsächlich Daten zur Meldung gibt – eine Leermeldung ist nicht vorgesehen.
Korrekturen zu bereits durchgeführten Meldungen müssen direkt in Elster durchgeführt werden. Details hierzu siehe Zusammenfassende Meldung Storno Check