Rechnung Vorlage [kostenloser Download]

Bei der Rechnungslegung müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Mit unserer kostenlosen Rechnungsvorlage sind Sie auf der sicheren Seite, können Ihre rechtskonforme Rechnung bequem erstellen und dabei auch noch Zeit sparen.

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Zuletzt aktualisiert:
  1. Rechnungsvorlage
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Rechnungsvorlage

Rechtskonforme Vorlage zur Verwendung | Kostenloser Download

Um Ihnen das Schreiben der Rechnung so einfach wie möglich zu machen, können Sie gerne unsere kostenlose Rechnungsvorlage (im Word-Format) nutzen und verwenden.

Achten Sie stets darauf, dass je nach Höhe des Rechnungsbetrags alle notwendigen Angaben auf der Rechnung gemacht und alle Formvorschriften eingehalten werden!

Rechnung Vorlage Download

Rechtskonforme Rechnung Muster

Erklärung | Bestimmungen


Erbringt ein Unternehmen eine Lieferung oder Leistung, muss eine Rechnung ausgestellt werden. Liegt die Verpflichtung zum Schreiben von Rechnungen vor, so muss dem innerhalb von sechs Monaten nachgekommen werden.

In aller Regel können Sie also davon ausgehen, dass Sie eine Rechnung schreiben müssen.

Was man beim Rechnung erstellen wissen muss, ist in Deutschland in den Paragraphen 14 und 14a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) festgehalten. Die Pflichtangaben einer Rechnung in Deutschland richten sich nach der Höhe des Rechnungsbetrags.

Bei Rechnungen, deren Höhe anhand des in Rechnung gestellten Betrags den Wert von 250 Euro überschreiten, müssen die gesetzlichen Pflichtangaben auf der Rechnung angegeben werden, damit diese auch vom Finanzamt akzeptiert wird:

  1. Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers sowie jene des Leistungsempfängers
  2. Menge und Art der Leistung oder Lieferung
  3. Tag/Zeitraum der Leistung oder Lieferung
  4. Entgelt für die Leistung oder Lieferung und anzuwendender Steuersatz (oder bei Kleinbetragsrechnung mit Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt)
  5. Summe der Steuer
  6. Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  7. Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (kurz UST-IdNr. oder UID-Nummer) des Unternehmens
  8. USt-IdNr des Rechnungsempfängers (bei sogenannten umgekehrten Rechnungen oder Gutschriften ist die USt-IdNr des Leistungsempfängers und nicht die des leistenden Unternehmens anzugeben)

Außerdem zu beachten:

  • Bei Anwendung der Differenzbesteuerung: Hinweis auf diese (z.B. bei Antiquitätenhandel) anführen.
  • Wird die Rechnung in einer anderen Währung als Euro ausgestellt: Steuerbetrag zusätzlich in Euro angeben.

Alles zur Rechnungslegung in Deutschland mit den unterschiedlichen Bestimmungen im Detail finden Sie hier:

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