Fakturierung | Zahlungserinnerung
Die Zahlungserinnerung ist ein wichtiges Instrument in der Fakturierung von Unternehmen:
- Die Zahlungserinnerung kann aufgrund des inoffiziellen und im Vergleich zur ersten Mahnung höflicheren Charakters große Bedeutung vor allem unter dem Aspekt Kundenzufriedenheit haben.
- Ohne den Druck der offiziellen Mahnschreiben zu etablieren, wählen Sie zunächst den freundlichen Weg: Indem Sie eine Zahlungserinnerung schreiben, weisen Sie auf den Umstand hin, dass die Rechnung noch nicht beglichen wurde und erinnern, dass die Rechnung noch zu begleichen ist.
- Sie ersuchen höflich um Begleichung des offenen Betrags und setzen dafür ein neues Zahlungsziel.
- In Sachen Zahlungsziel gibt es keine bestimmte Regelung, für gewöhnlich werden als zusätzliche Frist zum Bezahlen von Rechnungen aber zwischen 7 und 14 Tage eingeräumt.
- Sie lassen in Form der Zahlungserinnerung die Androhung von Rechtsweg und Zusatzkosten für die Kundschaft durch Mahnverfahren, Verzugszinsen, Spesen und weiterer Betreibungskosten dezidiert weg.
- Oft führt schon dieser freundliche Weg mit Gewähren einer kurzen weiteren Frist auch zum kundenseitigen Begleichen offener Rechnungen.
Es kann vorkommen, dass Kundschaft in Zahlungsrückstand gerät, weil eine offene Rechnung nicht innerhalb der Rechnungsfrist beglichen wird.
Diese ausstehenden Zahlungen sind aber nicht immer und automatisch auf mangelnde Zahlungsbereitschaft oder sogar Zahlungsunfähigkeit der betreffenden Kunden zurückzuführen - oft hat die Kundschaft schlichtweg vergessen, offene Beträge fristgerecht anzuweisen und damit betreffende Rechnungen zu begleichen.
Für diese Fälle kommt die Zahlungserinnerung ins Spiel, denn es ist Fingerspitzengefühl gefordert und das offizielle Mahnschreiben ist zumeist zwar effektiv - jedoch der Kundenzufriedenheit und der fortdauernden Kundenbindung alles andere als zuträglich. Das kann für den Gläubiger negative Auswirkungen in der Zukunft haben.