Der Investitionsabzugsbetrag ist gemäß § 7g Abs. 1 EStG eine steuerliche Maßnahme, die es Unternehmen erlaubt, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter im Jahr vor der Investition als Betriebsausgaben abzuziehen.
Der IAB gilt für Unternehmen, die mit einem Gewinn von nicht mehr als 200.000 Euro pro Jahr besteuert werden und eine Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter planen.
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Dazu zählen beispielsweise Maschinen, Computer oder Fahrzeuge.
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Diese steuerliche Entlastung hilft insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), ihre Investitionsbereitschaft zu fördern und die Liquidität zu verbessern.
Der Abzugsbetrag wird für ein Wirtschaftsjahr gewährt, bevor die Investition tatsächlich erfolgt, und muss in der Einkommensteuererklärung korrekt ausgewiesen werden.
Die tatsächliche Investition muss jedoch innerhalb von drei Jahren nach der Bildung des Abzugsbetrags getätigt werden, um den steuerlichen Vorteil zu realisieren.