Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Alles, was Sie wissen müssen

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige sichert Unternehmer und selbstständig Arbeitende in Deutschland vor finanziellen Risiken in Notlagen ab.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bietet finanzielle Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit und kann Existenzgründer vor den Folgen einer gescheiterten Gründung schützen.

  • Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Selbstständige rechtzeitig einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes hängen vom Alter, der Qualifikation und den zurückgelegten Versicherungszeiten des Antragstellers ab.

  • Eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bringt sowohl Vorteile wie Entgeltersatzleistung und Krankengeld als auch Nachteile wie zusätzliche Beiträge und ein potenziell kompliziertes Antragsverfahren mit sich.

  • Die Entscheidung für oder gegen eine Arbeitslosenversicherung sollte auf der individuellen Situation und den Bedürfnissen des Selbstständigen basieren.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Voraussetzungen


Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bietet eine Absicherung für den Fall der Erwerbslosigkeit.

Um in den Genuss der Leistungen dieser Versicherung zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gemäß § 28a Abs. 1 SGB III können Selbstständige der Arbeitslosenversicherung beitreten, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit einen entsprechenden Antrag stellen.

  • Eine Voraussetzung für den Beitritt ist, dass der Antragsteller mindestens 15 Stunden wöchentlich in seiner selbstständigen Tätigkeit arbeitet.

  • Des Weiteren müssen Selbstständige vor dem Beginn ihrer Selbstständigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben.

  • Hierbei sollten die Versicherungszeiten beachtet werden, die für eine ausreichende Absicherung im Falle der Erwerbslosigkeit erforderlich sind.

Ausschlusskriterien:

Es gibt auch Ausschlusskriterien, die dazu führen, dass Selbstständige nicht in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eintreten können.

Dazu gehören unter anderem:

  • Eine Beschäftigung, die weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst.

  • Selbstständige, die bereits in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

  • Existenzgründer, die nicht innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit einen Antrag auf Beitritt zur Arbeitslosenversicherung stellen.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Beiträge 2023

Im Jahr 2023 beträgt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent.

  • Die Beiträge werden auf Basis des fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, das gemäß § 342 SGB III in der Regel nach der Qualifikation des Selbstständigen bemessen wird.

  • Da Selbstständige die Beiträge komplett selbst tragen, wird der Beitragssatz von 2,6 Prozent auf das fiktive Arbeitsentgelt angewendet, um die monatlichen Beiträge zu ermitteln.

Wichtig: Die genauen Werte für das fiktive Arbeitsentgelt können sich jährlich ändern und sollten bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfragt werden.

Selbstständig und arbeitslos

Wenn Selbstständige arbeitslos werden, sollten sie sich über ihre sozialen Absicherungsmöglichkeiten informieren. In diesem Zusammenhang ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung von besonderer Bedeutung.

Antragstellung der Arbeitslosenversicherung:

Selbstständige, die arbeitslos werden, müssen einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

  • Dabei sollten sie darauf achten, sich gemäß § 38 Abs. 1 SGB III rechtzeitig, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, persönlich arbeitslos zu melden.

  • Die Arbeitsagentur prüft im Anschluss die Anspruchsvoraussetzungen nach § 137 SGB III und entscheidet über die Bewilligung des Arbeitslosengeldes.

Eintritt der Arbeitslosigkeit:

Der Eintritt der Arbeitslosigkeit ist gemäß § 16 SGB III gekennzeichnet durch:

  • das Ende der selbstständigen Tätigkeit

  • oder die deutliche Reduzierung der Aufträge, sodass die Selbstständigen ihre Existenz nicht mehr sichern können.

In diesem Fall sollte man sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend zu machen.

Bezugsdauer und Höhe des Arbeitslosengeldes:

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist in § 147 Abs. 2 SGB III geregelt und hängt vom Alter des Antragstellers und der Dauer der zurückgelegten Versicherungszeiten ab.

  • In der Regel beträgt die Mindestbezugsdauer zwölf Monate. Für ältere Antragsteller kann die Bezugsdauer verlängert werden.

  • Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich nach dem fiktiven Arbeitsentgelt, das gemäß § 342 SGB III in der Regel nach der Qualifikation des Selbstständigen festgelegt wird.

  • Dabei beträgt das Arbeitslosengeld etwa 60 Prozent des fiktiven Arbeitsentgelts für kinderlose Personen und 67 Prozent für Personen mit Kindern, wie in § 149 SGB III festgelegt.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Vor- und Nachteile

Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bietet sowohl einige Vor- als auch Nachteile für Unternehmer in Deutschland.

Vorteile im Überblick:

  1. Entgeltersatzleistung: Selbstständige, die arbeitslos werden, erhalten Arbeitslosengeld als finanzielle Entgeltersatzleistung, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

  2. Krankengeld: Bei Krankheit kann die Arbeitslosenversicherung auch den Anspruch auf Krankengeld gewähren, sofern der Selbstständige freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

  3. Absicherung für Gründer: Für Existenzgründer kann die Arbeitslosenversicherung eine wichtige Rolle spielen, um das Risiko einer gescheiterten Gründung abzufedern.

  4. Weiterversicherung: Bei Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit, sich in der Kranken- und Pflegeversicherung weiterzuversichern.

  5. Kinder und Leistungen: Selbstständige mit Kindern können unter Umständen zusätzliche soziale Leistungen, wie z. B. Kinderzuschlag oder Wohngeld, beanspruchen.

Nachteile im Überblick:

  1. Beitrag: Die Arbeitslosenversicherung ist mit zusätzlichen Beiträgen verbunden, die von Selbstständigen entrichtet werden müssen.

  2. Versicherungspflicht: Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Selbstständige zuvor in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.

  3. Antragsverfahren: Der Antragsprozess für Arbeitslosengeld kann kompliziert und zeitaufwendig sein, insbesondere für Selbstständige, die sich noch nicht mit den gesetzlichen Regelungen auskennen.

  4. Risiko: Die Entscheidung für die Arbeitslosenversicherung kann das Risiko einer gescheiterten Selbstständigkeit in den Fokus rücken, was für einige Selbstständige demotivierend sein kann.

Praxisbeispiel Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Stefan ist ein freiberuflicher Grafikdesigner, der seit Anbeginn der Corona-Krise erfolgreich selbstständig in der Online-Welt arbeitet. Er hat sich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige entschieden, um sich für den Fall finanzieller Notlagen abzusichern.

Als die globale Wirtschaft eine Rezession erlebt, sinkt die Nachfrage nach Stefans Dienstleistungen drastisch. Trotz intensiver Bemühungen, neue Kunden zu gewinnen, kann er seine Auftragslage nicht verbessern und sieht sich gezwungen, seine Tätigkeit vorübergehend einzustellen.

Dank seiner abgeschlossenen freiwilligen Arbeitslosenversicherung erhält er finanzielle Unterstützung, die ihm hilft, seinen Lebensunterhalt und seine laufenden Fixkosten wie Auto und Miete zu decken, während er sich auf die Suche nach neuen Möglichkeiten konzentriert.

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Fragen und Antworten

Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist eine freiwillige Versicherung, die Selbstständigen und Freiberuflern in einigen Ländern, wie z. B. Deutschland, zur Verfügung steht. Sie bietet finanzielle Unterstützung für den Fall, dass der Versicherte unverschuldet arbeitslos wird oder seine selbstständige Tätigkeit vorübergehend einstellen muss.

Diese Versicherung bietet Schutz und finanzielle Sicherheit in unsicheren Zeiten oder bei unvorhergesehenen Ereignissen, die zu einem Einkommensverlust führen können.

Die Mehrheit aller Selbstständigen in Deutschland ist grundsätzlich nicht pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist in der Regel eine freiwillige Versicherung.

Allerdings gibt es bestimmte Gruppen von Selbstständigen, die pflichtversichert sein können, abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen:

  • Künstler oder Publizisten können beispielsweise pflichtversichert in der Künstlersozialversicherung (KSK) sein.
  • Diese Pflichtversicherung umfasst auch den Schutz gegen Arbeitslosigkeit.

Die Kosten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige variieren je nach Land, individueller Situation und gewähltem Versicherungsanbieter.

In Deutschland richtet sich die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung nach dem fiktiven Bemessungsentgelt, das dem Arbeitslosengeld gemäß SGB III zugrunde liegt. Die Beiträge sind prozentual und setzen sich aus dem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen, wobei Selbstständige beide Anteile tragen müssen.

Als Selbstständiger in Deutschland hat man nicht automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Man kann sich jedoch mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung explizit gegen finanzielle Risiken absichern.

Quellen