Die Zuschlagskalkulation ist ein kalkulatorisches Verfahren, das dazu dient, die Selbstkosten eines Produktes oder einer Dienstleistung zu ermitteln.
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Dabei werden den direkten Kosten, den sogenannten Einzelkosten, zusätzliche Kosten in Form von Zuschlägen hinzugerechnet.
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Diese Zuschläge repräsentieren die Gemeinkosten, die nicht direkt einem Kostenträger zugeordnet werden können, aber dennoch bei der Produktion anfallen.
Gemäß § 238 HGB sind Kaufleute verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle klar und übersichtlich zu verzeichnen, was auch die korrekte Erfassung von Kosten impliziert.
- Die Zuschlagskalkulation hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu erfüllen.
Der Hauptzweck dieses Verfahrens liegt in der genauen Preisbildung:
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Unternehmen können so sicherstellen, dass alle anfallenden Kosten, einschließlich Einzel- und Gemeinkosten, bei der Herstellung und Preisgestaltung berücksichtigt werden.
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Dies ist besonders wichtig, um rentabel zu arbeiten und keine Verluste durch zu niedrige Preise zu erleiden, was im Einklang mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) steht.