Bewertung von Erzeugnissen ⇒ einfach erklärt

Der vorhandene Bestand an Halb- und Fertigerzeugnissen in einem Betrieb, muss am Jahresabschlussstichtag in der Bilanz ausgewiesen werden. Die Bewertung erfolgt mit den Herstellungskosten.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Bewertung von Erzeugnissen – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Bewertung von Erzeugnissen
 Definition:

Die Grundlage zur Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen sind die Herstellungskosten

Berechnung:
  • Mindestansatz
  • Höchstansatz
Bestandteile:
  • Fertigungsmaterial
  • Fertigungslöhne
  • Fertigungsgemeinkosten 
  • Materialgemeinkosten
  • Sonderkosten der Fertigung
Ausnahmen:

Verwaltungs- und Vertriebskosten

Bewertung von Erzeugnissen

Die Bewertung von Erzeugnissen umfasst die Ermittlung des Wertes von Halb- und Fertigerzeugnissen, die in einem Unternehmen auf Lager sind und erfolgt auf Basis der Herstellungskosten.

Bewertung von Erzeugnissen: Definition

Die Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen ist von wichtiger Bedeutung für die finanzielle Transparenz und Genauigkeit in der Buchhaltung eines Unternehmens.

Halbfertigerzeugnisse als Zwischenprodukte im Produktionsprozess werden auf der Grundlage der bereits durchlaufenen Herstellungsschritte bewertet.

  • Hierbei werden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Materialkosten, Arbeitskosten und anteiligen Gemeinkosten berücksichtigt.

Bei dieser Bewertung wird der Wert der Zwischenprodukte im Lager genau erfasst, um eine genaue Bestandsführung zu gewährleisten.

Die Bewertung von Fertigerzeugnissen erfolgt auf Grundlage der Gesamtkosten, die Material-, Arbeits- und Gemeinkosten für den gesamten Herstellungsprozess umfassen.

  • Die genaue Erfassung dieser Kosten ist wichtig, um den tatsächlichen Wert der fertigen Produkte zu bestimmen.

Ermittlung der Herstellungskosten

Zum Jahresabschluss muss der Bestand an Halb- und Fertigerzeugnissen in einem Unternehmen zu den Herstellungskosten bewertet werden.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten eingerechnet werden.

  • Kosten der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebes dürfen nicht in die Herstellungskosten eingerechnet werden.

Bei den Herstellungskosten unterscheidet man zwischen dem Mindestansatz und dem Höchstansatz.

Zusätzlich zum Mindestansatz werden zum Beispiel nur die variablen Materialgemeinkosten und variablen Fertigungsgemeinkosten in die Berechnung der Herstellungskosten einbezogen.

Berechnung der Herstellungskosten

Die Berechnung der Herstellungskosten umfasst die Summe der direkten und indirekten Kosten, die für die Produktion von Waren anfallen:

Mindestansatz:

Berechnung der Herstellungskosten - Mindestansatz
  Fertigungsmaterial
+ Fertigungslöhne
+ Sonderkosten der Fertigung
= Einzelkosten
+ variable Materialgemeinkosten
+ variable Fertigungsgemeinkosten
= Herstellungskosten

Höchstansatz:

Berechnung der Herstellungskosten - Höchstansatz
  Fertigungsmaterial
+ Materialgemeinkosten
+ Fertigungslöhne
+ Fertigungsgemeinkosten
+ Sonderkosten der Fertigung
+ Fremdkapitalzinsen
+ Sozialaufwendungen
= Herstellungskosten

Ausnahme:

Verwaltungskosten dürfen unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.

Gemäß § 255 Abs. 2 HGB dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, freiwillige soziale Leistungen sowie für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen werden, sofern sie dem Zeitraum der Herstellung zuzuordnen sind.

  • Vertriebskosten dürfen jedoch nicht berücksichtigt werden.

Herstellungskosten: Direkte und indirekte Kosten

Herstellungskosten umfassen direkte Kosten wie Material- und Arbeitskosten sowie indirekte Kosten wie Gemeinkosten, die mit der Produktion in Verbindung stehen.

Einzelkosten, Sonderkosten und Gemeinkosten spielen eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Gesamtkosten eines fertigen Produkts.

  • Einzelkosten sind die Kosten, die der Leistungserstellung zugerechnet werden und umfassen das Fertigungsmaterial und die Fertigungslöhne

  • Sonderkosten der Fertigung beziehen sich auf jene Aufwendungen, die direkt einem bestimmten Kostenträger zugeordnet werden können, jedoch nicht bei allen hergestellten Produkten anfallen.

  • Gemeinkosten hingegen sind Ausgaben, die nicht unmittelbar einem bestimmten Kostenträger zugeordnet werden können.

  • Wenn die Gemeinkosten aufgrund offensichtlicher Unterbeschäftigung sehr hoch sind, sollten nur die Anteile dieser Kosten berücksichtigt werden, die einer durchschnittlichen Beschäftigung entsprechen.

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Fragen und Antworten

Herstellungskosten sind die Gesamtkosten, die bei der Produktion von Waren anfallen. Diese Kosten umfassen alle Aufwendungen, die direkt oder indirekt mit der Herstellung von Produkten in Verbindung stehen.

Zu den Herstellungskosten gehören drei Kostengruppen:

  • Materialkosten: Kosten für Rohstoffe oder Materialien

  • Arbeitskosten: Löhne und Gehälter von Mitarbeiter

  • Gemeinkosten: Indirekte Kosten, die mit der Produktion zusammenhängen, aber nicht direkt einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können.

  • Beispiele für Gemeinkosten sind Mietkosten für Produktionsräume, Energiekosten oder Abschreibungen von Maschinen und andere indirekte Betriebsausgaben.

Am Jahresabschlussstichtag werden Halb- und Fertigerzeugnisse anhand der Herstellungskosten bewertet.

Die Herstellungskosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Fertigungsmaterial
  • Fertigungslöhne
  • Materialgemeinkosten
  • Fertigungsgemeinkosten 
  • Sonderkosten der Fertigung
  • Fremdkapitalzinsen
  • Sozialaufwendungen

Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht zu den Herstellungskosten hinzugerechnet.

Quellen