Bewertung von Forderungen ⇒ einfach erklärt

Die Forderungsbewertung erfasst die tatsächlich eingetretenen und die erwarteten Forderungsverluste. Die Bewertung von Forderungen wird anhand Einzelbewertungen, Pauschalbewertungen und einer Kombination aus beiden Methoden durchgeführt.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
OCR - Ganz neu!

Jetzt unser neuestes Feature "Automatische Bilderkennung" testen!

Testen!

Bewertung von Forderungen – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Bewertung von Forderungen
Definition:

Feststellung, inwieweit Forderungen voraussichtlich vollständig oder teilweise beglichen werden

Bedeutung:
  • Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern
  • Forderungsverluste in der Bilanz
  • Strenges Niederstwertprinzip
Einteilung:
  • Volleinbringliche Forderungen
  • Zweifelhafte (dubiose) Forderungen
  • Uneinbringliche Forderungen
Bewertungsmethoden:
  • Einzelbewertung
  • Pauschalbewertung
  • Kombination aus Einzel- und Pauschalbewertung

Forderungen: Allgemeines

Die Bewertung von Forderungen bezeichnet den Prozess, bei dem die finanzielle Werthaltigkeit der offenen Forderungen eines Unternehmens ermittelt wird.

  • Dabei wird festgestellt, inwieweit diese Forderungen voraussichtlich vollständig oder teilweise beglichen werden.

Die Bewertung kann verschiedene Methoden umfassen, darunter die Abschreibung von zweifelhaften Forderungen, die Bildung von Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen und die Anwendung von Wertberichtigungen.

  • Ziel der Bewertung ist es, einen realistischen Wert für die Forderungen anzugeben, der in der Bilanz des Unternehmens korrekt ausgewiesen werden kann.

Die Ursache von Forderungsverlusten ist vor allem die Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern.

Forderungsverluste sind spätestens in der Bilanz zu berücksichtigen, wobei die für das Umlaufvermögen maßgebenden Bewertungsvorschriften (strenges Niederstwertprinzip) zu beachten sind.

  • Nach der Einbringlichkeit lassen sich die Forderungen folgendermaßen einteilen:

Einteilung von Forderungen nach Einbringlichkeit:

  1. Volleinbringliche Forderungen: Diese sind mit ihrem vollen Wert zu bilanzieren.
  2. Zweifelhafte (dubiose) Forderungen: Bei diesen ist ungewiss, ob und inwieweit sie eingehen werden. Sie sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen.
  3. Uneinbringliche Forderungen: Diese sind sowohl auf außergerichtlichem als auch auf gerichtlichem Wege nicht mehr eintreibbar oder ihre Eintreibung wäre mit zu großen Kosten verbunden.

Forderungen: Bewertungsmethoden

Man unterscheidet bei der Bewertung von Forderungen in Einzel- und Pauschalbewertungen sowie einer Kombination aus beiden Methoden:

Einzelbewertung von Forderungen:

Bei der Einzelbewertung von Forderungen werden die als zweifelhaft bzw. uneinbringlich bekannten Forderungen einzeln bewertet.

  • Für zweifelhafte Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Aufgrund der Kundenkartei werden die Forderungen an die einzelnen Kunden auf ihre Einbringlichkeit untersucht.

Anzeichen dafür, dass eine Forderung zweifelhaft bzw. teilweise oder ganz uneinbringlich ist, können unter anderem Zahlungsstockungen, Zahlungseinstellung, schlechte Geschäftslage, Ausgleichsverhandlungen, erfolglose Exekutionen und die Anmeldung eines Konkurses sein.

Uneinbringliche Forderung:

Uneinbringliche Forderungen sind als endgültig verloren anzusehen.

  • Sobald eine Forderung vollständig uneinbringlich geworden ist, ist sie aus dem Betriebsvermögen auszuscheiden.

Zweifelhafte (dubiose) Forderungen:

Wird eine Forderung zweifelhaft, so ist sie auf ihre Einbringlichkeit hin zu untersuchen.

  • Für den voraussichtlich uneinbringlichen Teil ist eine Wertberichtigung zu bilden.

Die Berechnung des voraussichtlichen Verlustes hat vom Nettobetrag (Forderung abzüglich Umsatzsteuer) zu erfolgen, da die Umsatzsteuer als Durchlaufposten nicht in die Berechnung des Forderungsverlustes einbezogen werden darf.

Pauschalbewertung von Forderungen:

Bei der pauschalen Forderungsbewertung wird aufgrund der Erfahrung ein bestimmter Prozentsatz der Forderungen als uneinbringlich angenommen und eine Rückstellung für Forderungsverluste gebildet.

  • Diese wird jedoch nicht unter Rückstellungen, sondern auf dem Konto Pauschalwertberichtigungen zu Lieferforderungen ausgewiesen. 

Die Berechnung der pauschalen Forderungsabschreibung hat vom Nettobetrag der Forderungen zu erfolgen.

Kombination aus Einzel- und Pauschalbewertung von Forderungen:

Bei der Kombination der Einzel- und Pauschalbewertung von Forderungen werden die als zweifelhaft bzw. uneinbringlich bekannten Forderungen einzeln bewertet.

  • Für die restlichen Forderungen wird eine pauschale Wertberichtigung gebildet.

Die Buchhaltung für alle Branchen

Umfassende Buchhaltungssoftware für Deutschland
Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:

  • Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
  • Layout anpassen
  • Stammdaten und Automatisierung
  • Mit Bankanbindung und automatisierter Belegerkennung
  • Finanzamtsmeldungen mit Direktanbindung über Elster
  • Kosten- und zeitsparend, effizient Buchhalten

Fragen und Antworten

Die Bewertung von Forderungen ist der Prozess, bei dem Unternehmen den Wert ihrer ausstehenden Zahlungen einschätzen, um potenzielle Verluste zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

  • Forderungsverluste treten auf, wenn Schuldner ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können oder wollen.

Diese Verluste werden in der Buchhaltung als Aufwand verbucht und durch Abschreibungen auf die Forderungen abgebildet.

Forderungen lassen sich nach ihrer Einbringlichkeit unterteilen.

  • Es gibt Volleinbringliche Forderungen, zweifelhafte (dubiose) Forderungen und Uneinbringliche Forderungen.

Zur Bewertung der Forderungen gibt es verschiedene Methoden, darunter die Einzelbewertung, Pauschalbewertung und eine Kombination aus beiden.

  • Einzelbewertungen beziehen sich auf die genaue Prüfung jeder einzelnen Forderung, während Pauschalbewertungen auf statistischen Schätzungen basieren.

Quellen