Lineare Abschreibung einfach erklärt

Bei der linearen Abschreibung bleiben die Abschreibungsbeträge während der gesamten Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts gleich. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dabei über die gesamte Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt.

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Lineare Abschreibung - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Lineare Abschreibung ist die steuerliche Absetzmethode bei abnutzbarem Anlagevermögen, bei der die Abschreibungsbeträge gleichmäßig über die Nutzungsjahre aufgeteilt wird. Die Abschreibung der Abnutzung wird auch als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet.
  • Die Nutzungsdauern nach Branchen können den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen entnommen werden.
  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts werden dabei über die gesamte voraussichtliche Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt.
  • Am Ende der Nutzungsdauer ist der Wert des Wirtschaftsguts Null und es wird direkt ausgeschieden oder das Gut bleibt mit einem Erinnerungsbuchwert von einem Euro so lange im Unternehmen, bis es endgültig ausgeschieden wird.
  • Beim endgültigen Ausscheiden des Wirtschaftsguts wird dann auch der Erinnerungsbuchwert abgeschrieben.

Lineare Abschreibung: Definition

Steuerrecht | Abschreibung von Wirtschaftsgütern


Wenn die Abschreibungsbeträge über die gesamte Nutzungsdauer hinweg konstant sind, liegt eine lineare Abschreibung vor.

Der Anschaffungswert wird auf die Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen gleichmäßig verteilt, am Ende der Nutzungsdauer wird der Wert Null bzw. der Erinnerungsbuchwert im Ausmaß von einem Euro erreicht.

Ein eventueller Erinnerungsbuchwert bleibt so lange in der Buchhaltung stehen, bis das Wirtschaftsgut endgültig ausscheidet. Dann wird auch der Erinnerungseuro abgeschrieben.

Die Bestimmungen zu den Abschreibungen sowie der linearen Abschreibung sind in § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) formuliert.

Lineare Abschreibung: Berechnung

Abschreibungen | Methode


Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten - kurz AHK - gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Das geschieht gegebenenfalls abzüglich Resterlös, kurz RE.

Formel für die Berechnung der linearen Abschreibung


Die Abschreibungsrate ergibt sich daher aus der folgenden Berechnungsformel:

Abschreibungsrate = AHK – RE / Nutzungsdauer


Beispiel:

Abschreibungsrate für ein Wirtschaftsgut mit Anschaffungswert 215.000 Euro und Resterlös von 5.000 Euro:

Abschreibungsrate = 215.000 EUR5.000 EUR / 6 Jahre Nutzungsdauer.

Das ergibt eine Abschreibungsrate von 35.000 Euro pro Jahr der Nutzungsdauer des betreffenden Wirtschaftsguts.

Lineare Abschreibung: Erklärung

Steuerrecht | Abschreibung von Wirtschaftsgütern


Für den Beginn der Abschreibung ist der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Anlageguts maßgebend. Als Zeitpunkt der Herstellung gilt dabei jener der Fertigstellung.

Wird das Wirtschaftsgut im laufenden Wirtschaftsjahr angeschafft oder hergestellt, dann ist die Abschreibung monatsbezogen zu berechnen. Dabei wird der Monat der Anschaffung oder Herstellung miteinbezogen:

  • Wird eine Anlage beispielsweise im Dezember des Jahres angeschafft, so wird entsprechend 1/12 des Jahresabschreibungsbetrags steuerlich abgeschrieben.

Wenn ein Wirtschaftsgut nicht bilanziert wurde, gibt es keine Möglichkeit auf eine nachträgliche Abschreibung.

Wurde nur die Aktivierung des Wirtschaftsguts unterlassen, kann ein späterer Bilanzansatz zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen - dieser muss jedoch um die verloren gegangenen Abschreibungsbeträge vermindert werden. Somit erfolgt die Bilanzierung mit dem verbleibenden Restbuchwert des Wirtschaftsguts.

Wenn das Wirtschaftsgut zwar bilanziert wurde und keine Abschreibung erfolgt ist oder diese nicht in korrekter Höhe vorgenommen worden ist, dann die Abschreibung des Wirtschaftsguts nachgeholt werden.

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