Selbsterstelltes Anlagevermögen umfasst Vermögenswerte, die vom Unternehmen selbst hergestellt wurden, z. B. selbst entwickelte Software.
- Erzeugt ein Unternehmen für seinen Eigenbedarf ein Anlagegut, so fallen im Rahmen dieses Produktionsprozesses verschiedene Aufwendungen an (Löhne, Rohstoffe, Energie usw.), die in der Buchhaltung wie alle anderen Aufwendungen verbucht werden.
Die Anschaffungskosten für selbsterstelltes Anlagevermögen umfassen alle direkt zurechenbaren Aufwendungen, die bis zur Fertigstellung des Vermögenswertes anfallen.
- Dazu gehören Materialkosten, Personalkosten sowie ein angemessener Anteil an Gemeinkosten.
Diese Aufwendungen sind jedoch nicht gewinnmindernd, ihnen steht am Ende des Produktionsprozesses ein fertiges Anlagegut gegenüber.
- Das heißt, dieses Anlagegut ist zu aktivieren und die Aufwendungen sind zu neutralisieren.