Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweisdokument, das von Unternehmen im Rahmen von Lieferungen innerhalb der EU verwendet wird.
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Es bestätigt, dass ein Gegenstand der Lieferung tatsächlich von einem EU-Staat in einen anderen gelangt ist.
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Dieser Nachweis ist vor allem für Unternehmer wichtig, die Waren ins EU-Ausland liefern, da er die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung schafft.
Die Grundlage für die Gelangensbestätigung findet sich in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), genauer im § 17a UStDV.
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Hier werden die Nachweisvorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen festgelegt.
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Ohne einen solchen Nachweis wäre die Lieferung nicht von der Umsatzsteuer (USt) befreit, was erhebliche finanzielle Konsequenzen für Unternehmen haben könnte.
Es gibt verschiedene Methoden, um den Nachweis zu erbringen, dass Waren ins EU-Ausland geliefert wurden.
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Die Gelangensbestätigung ist dabei nur eine von mehreren Möglichkeiten.
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Alternativen können beispielsweise Tracking-and-Tracing-Protokolle oder Gelangensbescheinigungen sein.
Insgesamt dient die Gelangensbestätigung also als Sicherheit für Lieferanten, dass ihre Lieferungen ins EU-Ausland tatsächlich umsatzsteuerbefreit sind.
Sie stellt sicher, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind und schützt Unternehmen vor möglichen steuerlichen Nachteilen.