Muss etwas gezahlt werden, sodass Waren oder Ähnliches zum Unternehmen geliefert werden, spricht man von Bezugskosten.
Bezugskosten: Definition & Erklärung
Als Bezugskosten bezeichnet man jene Kosten, die durch das Beschaffen von Waren für das Unternehmen entstehen.
Zum Inhalt dieses Artikels
Die Bezugskosten
Bezugskosten: Erklärung
Bezugskosten sind insbesondere: Frachten, Rollgeld, Zoll und sonstige Grenzabgaben, Provisionen und Prämien für die Transportversicherung.
Einstandspreis
Die gekauften Waren sind mit dem Einstandspreis, das heißt dem Einkaufspreis zuzüglich sämtlicher Bezugskosten, zu erfassen; es müssen daher die Bezugskosten, soweit sie die eingekauften Waren betreffen, ebenfalls auf dem Konto HW-Vorrat verbucht werden. Die Bezugskosten müssen aktiviert werden.
Versandkosten: Definition
Versandkosten sind jene Kosten, die mit der Versendung von Waren an Kunden entstehen. Versandkosten sind unter anderem: Ausgangsfrachten, Rollgeld, Paketporti, Provisionen und Versicherungsprämien.
Verbuchung von Versandkosten
Grundlage für die Verbuchung bilden die Rechnungen der Frachtführer, der Spediteure und der Post. Trägt der Verkäufer die Versandkosten, so stellen sie einen Aufwand dar und sie müssen auf dem entsprechenden Konto verbucht werden.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bezugs- und Versandkosten?
Bezugskosten fallen beim Kauf von Waren oder ähnlichem einer Firma an. Die Firma trägt sie zunächst selbst und preist sie letztendlich in den Fertigproduktpreis ein. Versandkosten sind separat zu behandeln und werden nicht in den Produktpreis eingerechnet. Je nach Vertrag trägt sie der Käufer oder Verkäufer.